Medieninformationen 2015
[026/2015 - 14.04.2015]
Landkreis Bautzen kann Doppelhaushalt 2015-2016 bewirtschaften
Landesdirektion Sachsen genehmigt 14,5 Mio. Euro an neuen Krediten
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Bautzen am 2. März 2015 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zum Vollzug freigegeben.
Der Haushaltsplan 2015 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 480 Mio. EUR. Für Baumaßnahmen sind Ausgaben von 28,1 Mio. EUR vorgesehen. Der Landkreis möchte dabei vor allem in die Bereiche Schulen, Straßenbau und Rettungsdienst investieren.
Im Haushaltsjahr 2016 sinkt das Volumen des Ergebnishaushalts leicht auf ca. 479,6 Mio. EUR, während die Ausgaben für Baumaßnahmen um ca. 10,5 Mio. EUR auf rund 38,6 Mio. EUR steigen.
Für das Haushaltsjahr 2015 sind Kredite von 5 Mio. EUR, für 2016 von 9,5 Mio. EUR vorgesehen. Der Umlagesatz für die Kreisumlage bleibt im Jahr 2015 stabil und beträgt – wie im Vorjahr – 31,4 Prozent, steigt im Jahr 2016 allerdings auf 32,5 Prozent an.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Bautzen in beiden Haushaltsjahren mit Hilfe der geltenden Übergangsregelung für die Einführungsphase der doppischen Haushaltsrechnung. Damit ist der Landkreis Bautzen nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2015 und 2016 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in den beantragten Höhen genehmigen. Unter der Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung von circa 143 EUR zum Stand 31. Dezember 2014 auf rund 151 EUR zum Stand 31. Dezember 2015 steigen und ein Jahr später bei etwa 174 EUR liegen. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 EUR pro Einwohner wird somit auch mittelfristig nicht überschritten.
Positiv ist auch zu bewerten, dass der Landkreis zur Sicherstellung der Liquidität nicht auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen ist.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen hingegen, dass es dem Landkreis nicht gelingt, angemessene Nettoinvestitionsmittel zu erwirtschaften. Fraglich erscheint zudem, ob die veranschlagten Sozialaufwendungen mittelfristig auskömmlich sind. Auch im Hinblick auf die im Jahr 2016 auslaufende Übergangsregelung zur Einführung der Doppik muss der Landkreis Bautzen weitere Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen. Ab dem Jahr 2017 gilt der Haushalt nur dann als gesetzmäßig, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge zur Deckung aller Aufwendungen ausreichen - und zwar einschließlich der sogenannten nicht zahlungswirksamen Aufwendungen wie zum Beispiel der Abschreibungen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesdirektion Sachsen den Landkreis Bautzen verpflichtet, nicht veranschlagte zweckungebundene Einzahlungen in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 vorrangig zur Reduzierung der Kreditaufnahmen einzusetzen.
Der Landkreis Bautzen geht mittelfristig von erheblichen Steigerungen bei den Erträgen aus der Kreisumlage aus. Er muss deshalb im Rahmen seiner Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden darauf achten, dass sich diese schon heute auf steigende Zahlungsverpflichtungen zur Finanzierung der Aufgaben des Landkreises einstellen.
Der Haushaltsplan 2015 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 480 Mio. EUR. Für Baumaßnahmen sind Ausgaben von 28,1 Mio. EUR vorgesehen. Der Landkreis möchte dabei vor allem in die Bereiche Schulen, Straßenbau und Rettungsdienst investieren.
Im Haushaltsjahr 2016 sinkt das Volumen des Ergebnishaushalts leicht auf ca. 479,6 Mio. EUR, während die Ausgaben für Baumaßnahmen um ca. 10,5 Mio. EUR auf rund 38,6 Mio. EUR steigen.
Für das Haushaltsjahr 2015 sind Kredite von 5 Mio. EUR, für 2016 von 9,5 Mio. EUR vorgesehen. Der Umlagesatz für die Kreisumlage bleibt im Jahr 2015 stabil und beträgt – wie im Vorjahr – 31,4 Prozent, steigt im Jahr 2016 allerdings auf 32,5 Prozent an.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Bautzen in beiden Haushaltsjahren mit Hilfe der geltenden Übergangsregelung für die Einführungsphase der doppischen Haushaltsrechnung. Damit ist der Landkreis Bautzen nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2015 und 2016 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in den beantragten Höhen genehmigen. Unter der Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung von circa 143 EUR zum Stand 31. Dezember 2014 auf rund 151 EUR zum Stand 31. Dezember 2015 steigen und ein Jahr später bei etwa 174 EUR liegen. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 EUR pro Einwohner wird somit auch mittelfristig nicht überschritten.
Positiv ist auch zu bewerten, dass der Landkreis zur Sicherstellung der Liquidität nicht auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen ist.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen hingegen, dass es dem Landkreis nicht gelingt, angemessene Nettoinvestitionsmittel zu erwirtschaften. Fraglich erscheint zudem, ob die veranschlagten Sozialaufwendungen mittelfristig auskömmlich sind. Auch im Hinblick auf die im Jahr 2016 auslaufende Übergangsregelung zur Einführung der Doppik muss der Landkreis Bautzen weitere Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen. Ab dem Jahr 2017 gilt der Haushalt nur dann als gesetzmäßig, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge zur Deckung aller Aufwendungen ausreichen - und zwar einschließlich der sogenannten nicht zahlungswirksamen Aufwendungen wie zum Beispiel der Abschreibungen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesdirektion Sachsen den Landkreis Bautzen verpflichtet, nicht veranschlagte zweckungebundene Einzahlungen in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 vorrangig zur Reduzierung der Kreditaufnahmen einzusetzen.
Der Landkreis Bautzen geht mittelfristig von erheblichen Steigerungen bei den Erträgen aus der Kreisumlage aus. Er muss deshalb im Rahmen seiner Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden darauf achten, dass sich diese schon heute auf steigende Zahlungsverpflichtungen zur Finanzierung der Aufgaben des Landkreises einstellen.