Medieninformationen 2015
[25/2015 - 31.03.2015]
Baurecht für Ausbau der Staatsstraße S 91
Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellungsverfahren für Abschnitt zwischen Folbern und Kalkreuth ab
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 91 zwischen Folbern und Kalkreuth abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den ca. 2,8 Kilometer langen Straßenabschnitt.
Neben der Staatsstraße werden die Einmündungen nach Rostig, zum Reiherhof, nach Quersa und die Verbindung zur B 98 gemäß der aktuellen Richtlinien umgebaut und an die S 91 angebunden. Das Vorhaben umfasst auch den Abriss und Neubau der Brücken über die Große Röder und den Dobrabach. Zudem werden abschnittsweise Gehwege oder Geh- und Radwege angelegt. Die einmündenden Zufahrten und Feldwege werden an die erneuerte Straße angepasst.
Der Ausbau der S 91 ist erforderlich, da die Straße in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Der Straßenzug weist im planfestgestellten Abschnitt einen unübersichtlichen Fahrbahnverlauf und eine unstetige Linienführung auf. Aufgrund der zum Teil unzureichenden Sichtverhältnisse, des Fehlens von Geh- und Radwegen sowie der schlechten Fahrbahnverhältnisse kommt es in diesem Bereich gehäuft zu Verkehrsunfällen.
Zur Kompensation der durch den Ausbau der S 91 bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören Baumpflanzungen entlang der S 91, die Errichtung von vier Amphibiendurchlässen mit Leiteinrichtungen sowie die Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 91 wird für zwei Wochen zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Neben der Staatsstraße werden die Einmündungen nach Rostig, zum Reiherhof, nach Quersa und die Verbindung zur B 98 gemäß der aktuellen Richtlinien umgebaut und an die S 91 angebunden. Das Vorhaben umfasst auch den Abriss und Neubau der Brücken über die Große Röder und den Dobrabach. Zudem werden abschnittsweise Gehwege oder Geh- und Radwege angelegt. Die einmündenden Zufahrten und Feldwege werden an die erneuerte Straße angepasst.
Der Ausbau der S 91 ist erforderlich, da die Straße in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Der Straßenzug weist im planfestgestellten Abschnitt einen unübersichtlichen Fahrbahnverlauf und eine unstetige Linienführung auf. Aufgrund der zum Teil unzureichenden Sichtverhältnisse, des Fehlens von Geh- und Radwegen sowie der schlechten Fahrbahnverhältnisse kommt es in diesem Bereich gehäuft zu Verkehrsunfällen.
Zur Kompensation der durch den Ausbau der S 91 bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören Baumpflanzungen entlang der S 91, die Errichtung von vier Amphibiendurchlässen mit Leiteinrichtungen sowie die Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 91 wird für zwei Wochen zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.