Medieninformationen 2015
[019/2015 - 03.03.2015]
Landesdirektion Sachsen bestätigt die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes des Landkreises Mittelsachsen für 2015
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für 2015 mit Gesamtaufwendungen von 314,5 Millionen EUR bestätigt.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 29,95 Prozent.
Der Haushalt für 2015 des Landkreises Mittelsachsen ist ausgeglichen. Mittelfristig ist der Haushaltsausgleich jedoch nicht gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2016 zu gewährleisten. Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2015 kann vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kommunale Doppik) als gesetzmäßig eingestuft werden.
Der Landkreis wurde aufgefordert, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Durch geeignete Maßnahmen ist der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Das „Haushaltsentwicklungskonzept“ des Landkreises Mittelsachsen ist fortzuschreiben und vorzulegen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Mittelsachsen ist zu gewährleisten. Der Landkreis Mittelsachsen hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Mittel liquiditätsmäßig verfügbar sind.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 29,95 Prozent.
Der Haushalt für 2015 des Landkreises Mittelsachsen ist ausgeglichen. Mittelfristig ist der Haushaltsausgleich jedoch nicht gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2016 zu gewährleisten. Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2015 kann vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kommunale Doppik) als gesetzmäßig eingestuft werden.
Der Landkreis wurde aufgefordert, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Durch geeignete Maßnahmen ist der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Das „Haushaltsentwicklungskonzept“ des Landkreises Mittelsachsen ist fortzuschreiben und vorzulegen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Mittelsachsen ist zu gewährleisten. Der Landkreis Mittelsachsen hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Mittel liquiditätsmäßig verfügbar sind.