Medieninformationen 2015
[010/2015 - 13.02.2015]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt für Erzgebirgskreis
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 3. Februar 2015 den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2015 und 2016 mit Gesamtaufwendungen von 442,38 Millionen Euro in 2015 und 435,88 Millionen Euro in 2016 genehmigt.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2015 als auch für 2016 ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2019 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2019 gewährleistet. Allerdings verringert sich die Liquiditätsreserve in diesem Zeitraum stetig. Aus heutiger Sicht ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt.
Angesichts dessen konnte die Landesdirektion Sachsen die seitens des Landkreises für das Jahr 2016 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 15 Millionen Euro genehmigen.
Dem Erzgebirgskreis wurde lediglich empfohlen, dem stetigen Abschmelzen der Liquiditätsreserve im Finanzplanungszeitraum bereits frühzeitig durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2015 als auch für 2016 ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2019 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2019 gewährleistet. Allerdings verringert sich die Liquiditätsreserve in diesem Zeitraum stetig. Aus heutiger Sicht ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt.
Angesichts dessen konnte die Landesdirektion Sachsen die seitens des Landkreises für das Jahr 2016 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 15 Millionen Euro genehmigen.
Dem Erzgebirgskreis wurde lediglich empfohlen, dem stetigen Abschmelzen der Liquiditätsreserve im Finanzplanungszeitraum bereits frühzeitig durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken.