Medieninformationen 2007 [LDD]
[73/2007 - 13.12.2007]
Zittauer Gebirge wird erster Naturpark im Regierungsbezirk Dresden
Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug hat Anfang Dezember die Verordnung zur Festsetzung des Naturparks Zittauer Gebirge unterzeichnet. Damit steht die Ausweisung des Naturparks unmittelbar bevor.
Der Naturpark Zittauer Gebirge wird eine Größe von mehr als 13 000 Hektar haben und unter anderem aus mehreren Naturschutzgebieten und den beiden Landschaftsschutzgebieten „Mandautal“ und „Zittauer Gebirge“ bestehen. Er erstreckt sich über die Gemarkungen der Gemeinden Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Olbersdorf, Jonsdorf und Oybin sowie über Teile der Gemarkungen von Zittau, Seifhennersdorf, Mittelherwigsdorf und Leutersdorf.
Der Naturpark ist der erste seiner Art im Regierungsbezirk Dresden. Ziel der Ausweisung des Naturparks ist es, die besondere Eigenart und Schönheit der Landschaft zu erhalten oder wiederherzustellen und den Erholungswert der Landschaft zu bewahren und zu entwickeln. Das Landschaftsmerkmal Naturpark steht damit für authentisches Naturerleben in reizvoller Landschaft.
Träger des Naturparks ist der Landkreis Löbau-Zittau, der gemeinsam mit den im Gebiet befindlichen Städten und Gemeinden auch Initiator des Naturparks ist. In enger Kooperation und Zusammenarbeit werden die Akteure vor Ort den Naturpark zukünftig mit Leben erfüllen. Dazu ist eine Pflege- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, in der die Belange u. a. von Wirtschaft, Siedlungsentwicklung, Natur- und Artenschutz und Tourismus dem Schutzziel gemäß zusammenzuführen sind.
Aus der Naturparkverordnung ergeben sich Einschränkungen u. a. für Bauten, die weit in der Landschaft sichtbar sind und damit das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen könnten. Untersagt sind im Naturpark auch Handlungen, die den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft stören. Die Naturparkverordnung untersagt für das Schutzgebiet hingegen nicht bereits zugelassene, rechtmäßige Nutzungen etwa land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Art.
In der nächsten Ausgabe des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes wird die Festsetzungsverordnung zum Naturpark „Zittauer Gebirge“ veröffentlicht werden und dann zwei Wochen später in Kraft treten.