Medieninformationen 2014
[067/2014 - 14.08.2014]
Landesdirektion Sachsen warnt vor angeblichem Wundermittel MMS
Aus aktuellem Anlass warnt die Landesdirektion Sachsen Patientinnen und Patienten vor der Anwendung von Natriumchlorit als Arzneimittel. Diese Substanz wird derzeit verstärkt über Spam-E-Mail, unsichere Internet-Quellen und über Ebay unter dem Namen „Miracle Mineral Supplement“ (MMS) gemeinsam mit einer verdünnten Säure, teilweise auch mit dem Zusatz „Jim Humble“, als Chemikalie offiziell zu technischen Zwecken angeboten.
Es wird jedoch zunehmend damit geworben, dass sie durch Einnahme oder anderweitig am Menschen angewendet Krebs, Malaria, chronische Infektionen, Autismus und weitere Krankheiten heilt. Für die angegebenen Heilversprechen gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte bereits Ende Mai in einer Warnmeldung darauf hingewiesen, dass diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit als arzneilich wirksamen Bestandteil in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Produkte werden nur dann als Arzneimittel zugelassen, wenn durch ein behördliches Zulassungsverfahren ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt wird.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät von der Anwendung von MMS dringend ab.
Die Anwendung kann erhebliche Gesundheitsgefahren hervorrufen: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall bis hin zu Nierenversagen und schweren Darmschädigungen. Nach Aufnahme der Chemikalien in den Körper entsteht das Reaktionsprodukt Chlordioxid, das auf Haut und Schleimhäuten je nach Konzentration reizend bis ätzend wirkt.
Die Landesdirektion Sachsen – als die für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständige Behörde in Sachsen – weist darauf hin, dass Händler oder andere Personen, die MMS-Produkte anbieten oder ihre Produkte mit dem Hinweis auf die MMS-Behandlung bewerben, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Das Gleiche gilt für Heilpraktiker, Ärzte oder andere Personen, die diese Behandlung anbieten oder durchführen. Die Landesdirektion hat bereits Untersagungsverfügungen hinsichtlich des Inverkehrbringens von nicht zugelassenen Arzneimitteln bzw. bedenklichen Arzneimitteln erlassen sowie Strafanzeigen gestellt.
Es wird jedoch zunehmend damit geworben, dass sie durch Einnahme oder anderweitig am Menschen angewendet Krebs, Malaria, chronische Infektionen, Autismus und weitere Krankheiten heilt. Für die angegebenen Heilversprechen gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte bereits Ende Mai in einer Warnmeldung darauf hingewiesen, dass diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit als arzneilich wirksamen Bestandteil in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Produkte werden nur dann als Arzneimittel zugelassen, wenn durch ein behördliches Zulassungsverfahren ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt wird.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät von der Anwendung von MMS dringend ab.
Die Anwendung kann erhebliche Gesundheitsgefahren hervorrufen: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall bis hin zu Nierenversagen und schweren Darmschädigungen. Nach Aufnahme der Chemikalien in den Körper entsteht das Reaktionsprodukt Chlordioxid, das auf Haut und Schleimhäuten je nach Konzentration reizend bis ätzend wirkt.
Die Landesdirektion Sachsen – als die für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständige Behörde in Sachsen – weist darauf hin, dass Händler oder andere Personen, die MMS-Produkte anbieten oder ihre Produkte mit dem Hinweis auf die MMS-Behandlung bewerben, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Das Gleiche gilt für Heilpraktiker, Ärzte oder andere Personen, die diese Behandlung anbieten oder durchführen. Die Landesdirektion hat bereits Untersagungsverfügungen hinsichtlich des Inverkehrbringens von nicht zugelassenen Arzneimitteln bzw. bedenklichen Arzneimitteln erlassen sowie Strafanzeigen gestellt.