Medieninformationen 2014
[066/2014 - 11.08.2014]
Landesdirektion Sachsen fördert freiwillige Eingliederung der Gemeinde Deutzen in die Gemeinde Neukieritzsch
Neukieritzsch erhält mehr als 80.000 EUR
Die Landesdirektion Sachsen hat der Gemeinde Neukieritzsch eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 83.250 Euro bewilligt. Hintergrund ist die am 20. Dezember 2012 von den Gemeinden Neukieritzsch und Deutzen getroffene Vereinbarung zur Gemeindeeingliederung, die mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Landrat Dr. Gerhard Gey genehmigte diese Vereinbarungen am 22. August 2013.
Innerhalb des bewilligten Rahmens entscheidet die Gemeinde, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Die Gemeinde Neukieritzsch möchte die Zuwendung für die Begleichung von Kosten eines Rechtsstreites der ehemaligen Gemeinde Deutzen nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in der gegenwärtig geltenden Fassung fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen ab dem 2. Januar 2013 pauschal mit bis zu 50 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.
Die Gemeinden Neukieritzsch und Lobstädt hatten mit Wirkung zum 1. April 2008 eine Gebietsänderung in Form einer freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Lobstädt in die Gemeinde Neukieritzsch vereinbart und vollzogen. Dazu beantragte die Gemeinde Neukieritzsch damals bereits eine Bedarfszuweisung in Höhe von 298.700 Euro. Folglich werden bei der jetzigen Gemeindefusion nur die Einwohner der Gemeinde Deutzen für die Bedarfszuweisung angerechnet.
Innerhalb des bewilligten Rahmens entscheidet die Gemeinde, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Die Gemeinde Neukieritzsch möchte die Zuwendung für die Begleichung von Kosten eines Rechtsstreites der ehemaligen Gemeinde Deutzen nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in der gegenwärtig geltenden Fassung fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen ab dem 2. Januar 2013 pauschal mit bis zu 50 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.
Die Gemeinden Neukieritzsch und Lobstädt hatten mit Wirkung zum 1. April 2008 eine Gebietsänderung in Form einer freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Lobstädt in die Gemeinde Neukieritzsch vereinbart und vollzogen. Dazu beantragte die Gemeinde Neukieritzsch damals bereits eine Bedarfszuweisung in Höhe von 298.700 Euro. Folglich werden bei der jetzigen Gemeindefusion nur die Einwohner der Gemeinde Deutzen für die Bedarfszuweisung angerechnet.