Medieninformationen 2014
[065/2014 - 08.08.2014]
Freistaat Sachsen hilft den von Starkregen geschädigten linkselbischen Gemeinden
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheiden vom 6. August 2014 den Gemeinden Diera-Zehren, Käbschütztal, Klipphausen sowie der Großen Kreisstadt Meißen Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 650.000 Euro bewilligt. Die Gelder dienen der Beseitigung der Schäden, die die Gemeinden in Folge des Starkregens vom 27. Mai 2014 erlitten haben.
Die Gelder sind zur Beräumung, zur Schlammbeseitigung sowie zur Instandsetzung wichtiger Einrichtungen einzusetzen. Darüber hinaus dürfen sie bei der Inanspruchnahme von Fachförderprogrammen als Eigenanteil verwendet werden.
Die Höhe der Zuweisungen beträgt 15 Euro je Einwohner zum Stichtag 31. Dezember 2012. Demnach erhalten die einzelnen Gemeinden Zuweisungen in folgender Höhe:
Diera-Zehren | 51.120 Euro |
Käbschütztal | 41.280 Euro |
Klipphausen | 153.045 Euro |
Meißen | 406.470 Euro |
Der Zuweisung der Hilfsgelder erfolgt auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Verbindung mit einem Beschluss des Sächsischen Kabinetts vom 24. Juli 2014.