Medieninformationen 2013
[127/2013 - 08.10.2013]
Landesdirektion Sachsen prüft den Arbeitsschutz in Holzpelletlagern
Gefahren durch ausgasendes Kohlenmonoxid vielfach nicht bekannt oder unterschätzt
Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen (LDS) hat in einer Sonderaktion zwischen Februar und Mai 2013 in Sachsen Holzpelletlager gewerblich betriebener Heizungsanlagen und bei Pelletherstellern geprüft.
Hintergrund der Überprüfung war eine Reihe von Unfällen, bei denen es u.a. in Schweden, in Finnland, den USA, den Niederlanden, in der Schweiz und in Dänemark beim Umgang mit Holzfaserprodukten - hauptsächlich mit Holzpellets – zu Todesfällen infolge von Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO) gekommen war. Auch in Sachsen erlitt im Oktober 2012 ein Arbeitnehmer während der Inbetriebnahme einer Holzpelletheizung eine schwere Vergiftung durch CO, glücklicherweise ohne tödlichen Ausgang. Nach dem vorliegenden Kenntnisstand mussten dabei als Ursachen für die CO-Freisetzung die Fehlfunktion des Heizkessels wie auch das Holzpelletlager in Betracht gezogen werden.
Bei der Pelletherstellung werden technologiebedingt Oxidationsvorgänge in Holzbestandteilen in Gang gesetzt, die noch Monate nach dem Herstellungsprozess zur Bildung und Freisetzung von Kohlenmonoxid und Aldehyden führen. Es war zu vermuten, dass das hohe Gefährdungspotential in vielen sächsischen Unternehmen nicht bekannt ist oder unterschätzt wird.
Insgesamt erfolgten durch die LDS im Rahmen der Sonderaktion Kontrollen in 42 Betrieben. In Schrägbodenlagern und Hochsilos wurden dabei Kohlenmonoxid-Konzentrationen von über 600 ppm nachgewiesen. Schon ein Aufenthalt von 30 Minuten in einer solchen Atmosphäre ist lebensgefährlich. Bei über 80 Prozent der Arbeitgeber mussten zudem im Zuge der Kontrollen Informationsdefizite hinsichtlich der Gefahren von Holzpelletlagern festgestellt werden. Vielfach war auch eine Gefahrenkennzeichnung der Lager gar nicht vorhanden oder nur mangelhaft.
Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die Abteilung Arbeitsschutz der LDS den Zugang zu Pelletlagerräumen mit einer entsprechenden Gefahrenkennzeichnung zu versehen und in Abhängigkeit vom Anlagentyp geeignete Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer festzulegen. Grundsächlich ist vor und während des Betretens eines Pelletlagers für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Silos und Schrägbodenlager sollten nur befahren werden, wenn zusätzlich die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes gewährleistet ist und außerhalb des Gefahrenbereiches eine Sicherungsperson bereitsteht. Die Verwendung eines tragbaren Gaswarngerätes ist dabei dringend zu empfehlen.
Weitere Hinweise enthält der im Internet abrufbare Abschlussbericht der Sonderaktion.
Hintergrund der Überprüfung war eine Reihe von Unfällen, bei denen es u.a. in Schweden, in Finnland, den USA, den Niederlanden, in der Schweiz und in Dänemark beim Umgang mit Holzfaserprodukten - hauptsächlich mit Holzpellets – zu Todesfällen infolge von Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO) gekommen war. Auch in Sachsen erlitt im Oktober 2012 ein Arbeitnehmer während der Inbetriebnahme einer Holzpelletheizung eine schwere Vergiftung durch CO, glücklicherweise ohne tödlichen Ausgang. Nach dem vorliegenden Kenntnisstand mussten dabei als Ursachen für die CO-Freisetzung die Fehlfunktion des Heizkessels wie auch das Holzpelletlager in Betracht gezogen werden.
Bei der Pelletherstellung werden technologiebedingt Oxidationsvorgänge in Holzbestandteilen in Gang gesetzt, die noch Monate nach dem Herstellungsprozess zur Bildung und Freisetzung von Kohlenmonoxid und Aldehyden führen. Es war zu vermuten, dass das hohe Gefährdungspotential in vielen sächsischen Unternehmen nicht bekannt ist oder unterschätzt wird.
Insgesamt erfolgten durch die LDS im Rahmen der Sonderaktion Kontrollen in 42 Betrieben. In Schrägbodenlagern und Hochsilos wurden dabei Kohlenmonoxid-Konzentrationen von über 600 ppm nachgewiesen. Schon ein Aufenthalt von 30 Minuten in einer solchen Atmosphäre ist lebensgefährlich. Bei über 80 Prozent der Arbeitgeber mussten zudem im Zuge der Kontrollen Informationsdefizite hinsichtlich der Gefahren von Holzpelletlagern festgestellt werden. Vielfach war auch eine Gefahrenkennzeichnung der Lager gar nicht vorhanden oder nur mangelhaft.
Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die Abteilung Arbeitsschutz der LDS den Zugang zu Pelletlagerräumen mit einer entsprechenden Gefahrenkennzeichnung zu versehen und in Abhängigkeit vom Anlagentyp geeignete Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer festzulegen. Grundsächlich ist vor und während des Betretens eines Pelletlagers für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Silos und Schrägbodenlager sollten nur befahren werden, wenn zusätzlich die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes gewährleistet ist und außerhalb des Gefahrenbereiches eine Sicherungsperson bereitsteht. Die Verwendung eines tragbaren Gaswarngerätes ist dabei dringend zu empfehlen.
Weitere Hinweise enthält der im Internet abrufbare Abschlussbericht der Sonderaktion.