Medieninformationen 2013
[83/2013 - 28.06.2013]
Energieversorger kann 110-kV-Hochspannungsfreileitung bei Stollberg erneuern
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 26. Juni 2013 der Envia Mitteldeutsche Energie Aktiengesellschaft den Ersatzneubau einer 110-kV-Freileitung bei Stollberg genehmigt.
Es handelt sich dabei um den 4,7 km langen Leitungsabschnitt zwischen Niederwürschnitz und dem Hartensteiner Ortsteil Thierfeld, entlang der Bundeautobahn A 72. Die neue Leitung wird überwiegend neben der bestehenden Leitung errichtet. Der Abschnitt im Bereich der Autobahnquerung bleibt unverändert, da er bereits im Jahr 2006 erneuert wurde. Durch den Einsatz neuer Masttypen kommt der Ersatzneubau mit rund 20 Prozent weniger Masten aus.
Da das Umspannwerk Niederwürschnitz ausschließlich über diese Leitung versorgt wird, ist der Bau der neuen Leitung vor der Demontage der bestehenden Leitung erforderlich. Nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus wird die alte Leitung einschließlich der Masten und der Mastfundamente vollständig zurückgebaut. Die dabei frei werdenden Flächen werden rekultiviert. Der Leitungsneubau ist notwendig, da die bereits im Jahr 1922 errichtete Stromtrasse ihre Verschleißgrenze erreicht hat.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung wird zu jedermanns Einsicht in den Gemeinden Hartenstein, Oelsnitz/Erzgebirge und Niederwürschnitz öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort der Auslegung werden rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.
Es handelt sich dabei um den 4,7 km langen Leitungsabschnitt zwischen Niederwürschnitz und dem Hartensteiner Ortsteil Thierfeld, entlang der Bundeautobahn A 72. Die neue Leitung wird überwiegend neben der bestehenden Leitung errichtet. Der Abschnitt im Bereich der Autobahnquerung bleibt unverändert, da er bereits im Jahr 2006 erneuert wurde. Durch den Einsatz neuer Masttypen kommt der Ersatzneubau mit rund 20 Prozent weniger Masten aus.
Da das Umspannwerk Niederwürschnitz ausschließlich über diese Leitung versorgt wird, ist der Bau der neuen Leitung vor der Demontage der bestehenden Leitung erforderlich. Nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus wird die alte Leitung einschließlich der Masten und der Mastfundamente vollständig zurückgebaut. Die dabei frei werdenden Flächen werden rekultiviert. Der Leitungsneubau ist notwendig, da die bereits im Jahr 1922 errichtete Stromtrasse ihre Verschleißgrenze erreicht hat.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung wird zu jedermanns Einsicht in den Gemeinden Hartenstein, Oelsnitz/Erzgebirge und Niederwürschnitz öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort der Auslegung werden rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.