Medieninformationen 2013
[019/2013 - 18.02.2013]
Verbesserter Hochwasserschutz für Burkhardtsdorf
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 8. Februar 2013 hat die Landesdirektion Sachsen die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen rechts und links entlang der Zwönitz in der Gemeinde Burkhardtsdorf zugelassen.
Auf einer Gesamtstrecke von ca. 3,2 km werden Hochwasserschutzmauern neu gebaut und instandgesetzt sowie Geländeregulierungen vorgenommen. Das Vorhaben umfasst auch Erdarbeiten, Straßen- und Wegearbeiten, Landschaftsbauarbeiten und Leitungssicherungen. Auf Grund der Nähe zu der vorhandenen Bebauung sind ferner umfangreiche Sicherungs- und teilweise Abbruchmaßnahmen an Gebäuden erforderlich.
Das Vorhaben wird mit einem Investitionsvolumen von mehr als 7,8 Mio. Euro zu einer erheblichen Verbesserung des Hochwasserschutzes in Burkhardtsdorf beitragen. Nach Umsetzung des Hochwasserschutzvorhabens werden die entlang der Zwönitz befindlichen Flächen und deren Bebauung vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit alle 25 Jahre geschützt. Ohne die mit dem Beschluss der Landesdirektion zugelassenen Maßnahmen würden bei einem solchen Hochwasserereignis ca. 300 Einwohner und ca. 24 Gewerbetreibende sowie öffentliche Infrastruktureinrichtungen von Überschwemmungen betroffenen werden. Die durch Burkhardtsdorf führende B 180 wäre in Teilabschnitten nicht mehr befahrbar.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden über 40 Einwendungen von Betroffenen sowie über 40 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgewertet und geprüft. Mit dem Beschluss vom 8. Februar 2013 ist das Planfeststellungsverfahren nun abgeschlossen und die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen kann als Trägerin des Vorhabens dessen bauliche Umsetzung vorbereiten.
Der Planfeststellungsbeschluss samt den festgestellten Unterlagen wird in den kommenden Wochen in den Gemeindeverwaltungen Burkhardtsdorf und Gornsdorf öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten der Auslegung werden noch veröffentlicht.
Auf einer Gesamtstrecke von ca. 3,2 km werden Hochwasserschutzmauern neu gebaut und instandgesetzt sowie Geländeregulierungen vorgenommen. Das Vorhaben umfasst auch Erdarbeiten, Straßen- und Wegearbeiten, Landschaftsbauarbeiten und Leitungssicherungen. Auf Grund der Nähe zu der vorhandenen Bebauung sind ferner umfangreiche Sicherungs- und teilweise Abbruchmaßnahmen an Gebäuden erforderlich.
Das Vorhaben wird mit einem Investitionsvolumen von mehr als 7,8 Mio. Euro zu einer erheblichen Verbesserung des Hochwasserschutzes in Burkhardtsdorf beitragen. Nach Umsetzung des Hochwasserschutzvorhabens werden die entlang der Zwönitz befindlichen Flächen und deren Bebauung vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit alle 25 Jahre geschützt. Ohne die mit dem Beschluss der Landesdirektion zugelassenen Maßnahmen würden bei einem solchen Hochwasserereignis ca. 300 Einwohner und ca. 24 Gewerbetreibende sowie öffentliche Infrastruktureinrichtungen von Überschwemmungen betroffenen werden. Die durch Burkhardtsdorf führende B 180 wäre in Teilabschnitten nicht mehr befahrbar.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden über 40 Einwendungen von Betroffenen sowie über 40 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgewertet und geprüft. Mit dem Beschluss vom 8. Februar 2013 ist das Planfeststellungsverfahren nun abgeschlossen und die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen kann als Trägerin des Vorhabens dessen bauliche Umsetzung vorbereiten.
Der Planfeststellungsbeschluss samt den festgestellten Unterlagen wird in den kommenden Wochen in den Gemeindeverwaltungen Burkhardtsdorf und Gornsdorf öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten der Auslegung werden noch veröffentlicht.