Medieninformationen 2013
[005/2013 - 10.01.2013]
Stadt Lugau erhält in Folge der freiwilligen Eingliederung von Erlbach-Kirchberg 667.300 EUR
Zuwendung wird in Baumaßnahmen investiert
Die Landesdirektion Sachsen hat als Folge der freiwilligen Eingliederung der ehemaligen Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau zum 1. Januar 2013 der Stadt Lugau eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 667.300 EUR bewilligt.
Dieser Zuschuss soll das künftige Miteinander fördern und dem Inhalt der am 15. November 2012 unterzeichneten „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau“, worin explizite Investitionsabsichten genannt sind, angemessen Rechnung tragen.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Lugau und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau“ sollen die Mittel für verschiedene Straßen- und Wegebaumaßnahmen auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Erlbach-Kirchberg sowie für Investitionen in die Turnhalle, in die Trauerhallen Ursprung und Kirchberg sowie in die Löschwasserentnahmestellen in Erlbach und Ursprung verwendet werden.
Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die neue Stadt Lugau zu gewährleisten, das System der Zentralen Orte unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes im Hinblick auf die ehemalige Gemeinde Erlbach-Kirchberg zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen.
Damit haben beide Kommunen die Chance zu notwendigen Strukturveränderungen genutzt und eine zukunftsfähige Gemeindestruktur geschaffen.
Dieser Zuschuss soll das künftige Miteinander fördern und dem Inhalt der am 15. November 2012 unterzeichneten „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau“, worin explizite Investitionsabsichten genannt sind, angemessen Rechnung tragen.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Lugau und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau“ sollen die Mittel für verschiedene Straßen- und Wegebaumaßnahmen auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Erlbach-Kirchberg sowie für Investitionen in die Turnhalle, in die Trauerhallen Ursprung und Kirchberg sowie in die Löschwasserentnahmestellen in Erlbach und Ursprung verwendet werden.
Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die neue Stadt Lugau zu gewährleisten, das System der Zentralen Orte unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes im Hinblick auf die ehemalige Gemeinde Erlbach-Kirchberg zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen.
Damit haben beide Kommunen die Chance zu notwendigen Strukturveränderungen genutzt und eine zukunftsfähige Gemeindestruktur geschaffen.