Aufgaben - Abteilung 3
Referat 36 – Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Das Referat mit Hauptsitz in Dresden und Außenstellen an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle ist obere Luftverkehrs- und Luftsicherheitsbehörde in Sachsen und erledigt zahlreiche Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung und Überwachung von Flugplätzen, dem Flugbetrieb und der Luftsicherheit.
Im Einzelnen wären zu nennen:
Bauwesen und Flugplätze
Diesem Sachgebiet obliegt die Genehmigung und Überwachung von Flugplätzen einschließlich der Hubschrauberlandeplätze. Es ist Träger öffentlicher Belange in Raumordnungs- und Bauleitplanungsverfahren, entscheidet über die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, legt Bauschutzbereiche um Flugplätze fest und führt die Luftfahrthindernisdatei.
Flugbetrieb
Dieses Sachgebiet untergliedert sich in die Bereiche Luftfahrtpersonal, Flugschulen/ Luftfahrtunternehmen, Luftaufsicht und Luftfahrtveranstaltungen/Luftraumsondernutzungen. Zu den Aufgaben im Bereich Luftfahrtpersonal gehört die Zulassung von Flugschülern, die Abnahme theoretischer und praktischer Luftfahrerprüfungen, die Verwaltung von Luftfahrerlizenzen und die Anerkennung von Fliegerärzten. Der Bereich Flugschulen/Luftfahrtunternehmen lässt Ausbildungseinrichtungen zu und übt die Aufsicht über sie aus, bestellt und leitet Prüfer zur Abnahme von Luftfahrerprüfungen an, genehmigt Luftfahrtunternehmen und überwacht sie.
Im Bereich Luftaufsicht werden die örtliche Luftaufsicht an den Verkehrsflughäfen und anderen sächsischen Flugplätzen sowie die überörtliche Luftaufsicht im Freistaat wahrgenommen. Schließlich gehört zum Sachgebiet Flugbetrieb die Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtveranstaltungen sowie die Erlaubnis von Unterschreitungen der Mindestflughöhe, Kunstflug, Bannerschlepp, Abwurf von Gegenständen, Außenstarts und -landungen sowie die Erlaubnis für den Betrieb von Flugmodellen und unbemanntem Luftfahrtgerät.
Luftsicherheit
In diesem Sachgebiet werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz für Personen durchgeführt, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen. Außerdem werden Luftsicherheitspläne zugelassen und ihre Einhaltung überwacht. Schließlich überwacht das Referat die Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber und nimmt Prüfungen für das Sicherheitspersonal ab.
Schifffahrt
In seiner Eigenschaft als obere Hafen- und Schifffahrtsbehörde übt das Referat die Aufsicht über die Elbehäfen Dresden, Riesa und Torgau aus, erteilt Bootszeugnisse für Vermietboote, vergibt Bootskennzeichen, genehmigt Schifffahrtsveranstaltungen, lässt Fahrgastschiffe zu und trifft schiffsverkehrliche Anordnungen. Auch die Schifffahrtsaufsicht wird - in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei - in diesem Sachgebiet wahrgenommen.
Im Einzelnen wären zu nennen:
Bauwesen und Flugplätze
Diesem Sachgebiet obliegt die Genehmigung und Überwachung von Flugplätzen einschließlich der Hubschrauberlandeplätze. Es ist Träger öffentlicher Belange in Raumordnungs- und Bauleitplanungsverfahren, entscheidet über die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, legt Bauschutzbereiche um Flugplätze fest und führt die Luftfahrthindernisdatei.
Flugbetrieb
Dieses Sachgebiet untergliedert sich in die Bereiche Luftfahrtpersonal, Flugschulen/ Luftfahrtunternehmen, Luftaufsicht und Luftfahrtveranstaltungen/Luftraumsondernutzungen. Zu den Aufgaben im Bereich Luftfahrtpersonal gehört die Zulassung von Flugschülern, die Abnahme theoretischer und praktischer Luftfahrerprüfungen, die Verwaltung von Luftfahrerlizenzen und die Anerkennung von Fliegerärzten. Der Bereich Flugschulen/Luftfahrtunternehmen lässt Ausbildungseinrichtungen zu und übt die Aufsicht über sie aus, bestellt und leitet Prüfer zur Abnahme von Luftfahrerprüfungen an, genehmigt Luftfahrtunternehmen und überwacht sie.
Im Bereich Luftaufsicht werden die örtliche Luftaufsicht an den Verkehrsflughäfen und anderen sächsischen Flugplätzen sowie die überörtliche Luftaufsicht im Freistaat wahrgenommen. Schließlich gehört zum Sachgebiet Flugbetrieb die Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtveranstaltungen sowie die Erlaubnis von Unterschreitungen der Mindestflughöhe, Kunstflug, Bannerschlepp, Abwurf von Gegenständen, Außenstarts und -landungen sowie die Erlaubnis für den Betrieb von Flugmodellen und unbemanntem Luftfahrtgerät.
Luftsicherheit
In diesem Sachgebiet werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz für Personen durchgeführt, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen. Außerdem werden Luftsicherheitspläne zugelassen und ihre Einhaltung überwacht. Schließlich überwacht das Referat die Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber und nimmt Prüfungen für das Sicherheitspersonal ab.
Schifffahrt
In seiner Eigenschaft als obere Hafen- und Schifffahrtsbehörde übt das Referat die Aufsicht über die Elbehäfen Dresden, Riesa und Torgau aus, erteilt Bootszeugnisse für Vermietboote, vergibt Bootskennzeichen, genehmigt Schifffahrtsveranstaltungen, lässt Fahrgastschiffe zu und trifft schiffsverkehrliche Anordnungen. Auch die Schifffahrtsaufsicht wird - in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei - in diesem Sachgebiet wahrgenommen.