Aufgaben - Abteilung 4
Referat 45 – Naturschutz, Landschaftspflege
Europäisches Schutzgebietssystem NATURA 2000
Wasserrechtliche Verfahren zum Hochwasserschutz der oberen Wasserbehörde
Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
Fachaufsicht
Ausgleich
- Erlass der sog. Grundschutzverordnungen für FFH- (Fauna-Flora-Habitat) und SPA- (Special Protected Area)-Vogelschutz-Gebiete
- Bestätigung der Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete
- Erteilung des Einvernehmens für Naturschutzgebietsverordnungen der unteren Behörden , wenn diese auch dem Schutz von NATURA 2000-Gebieten dienen
Wasserrechtliche Verfahren zum Hochwasserschutz der oberen Wasserbehörde
- Mitwirkung im Verfahren (u.a. auch bei der UVP-Vorprüfung) und Prüfung der naturschutzfachlichen und –rechtlichen Zulässigkeit von Hochwasserschutzprojekten, insbesondere der Zulässigkeit und Kompensation von Eingriffen, der Einhaltung des Arten- und Biotopschutzrechts und der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000
Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
- Koordinierung
- Bestellung von Landesnaturschutzbeauftragten
Fachaufsicht
- über die unteren Naturschutzbehörden im Freistaat Sachsen
- Fachaufsicht über die Anerkennungsbehörden zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
Ausgleich
- von Schäden durch Wolf, Bär und Luchs
- Gewährung von Geldentschädigungen bei unvermeidlichen und erheblichen, nicht anderweitig ausgleichbaren, naturschutzbedingten Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Grundstücken, die das verfassungsrechtlich zumutbare Maß überschreiten
- Koordinierung des Härtefall- und Schadensausgleichs für Nutzungsbeschränkungen auf land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Grundstücken innerhalb des Freistaates Sachsen
- Finanzierung von Artenhilfs- und Biotopschutzmaßnahmen (FABio)
- naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die „Nationalparkregion Sächsische Schweiz“ und das „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“