Aufgaben - Abteilung 3
Referat 33 – Gewerbe- und Handwerksrecht, Schornsteinfegerangelegenheiten
Das Referat 33 ist im Gewerberecht die landesweit zuständige Fachaufsichtsbehörde über die unteren Verwaltungsbehörden und Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen dieser Behörden nach der Gewerbeordnung.
Dazu gehören auch Verfahren zur Gewerbeanzeige, zum Bewachungs-, Makler- und Reisegewerbe, Markt- und Messewesen, zum Betrieb von Spielhallen und nicht zuletzt zum Gaststättenwesen. Des Weiteren entscheidet das Referat über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern und ist für die Erteilung von Konzessionen zum Betreiben von Privatkrankenanstalten zuständig.
Im Handwerksrecht errichtet das Referat bei den Handwerkskammern Chemnitz, Leipzig und Dresden die Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke und ernennt deren Mitglieder und Stellvertreter. Es ist außerdem zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken.
Schornsteinfegerangelegenheiten
Das Referat ist zuständig für die Einteilung und Ausschreibung der Kehrbezirke des Freistaates Sachsen, die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (sog. bBSF) und deren Aufhebung. Außerdem entscheidet das Referat über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte und übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus.
Einheitlicher Ansprechpartner
Als Einheitlicher Ansprechpartner im Freistaat Sachsen ist das Referat gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständige Stelle für in – und ausländische Dienstleister, Freiberufler und Arbeitnehmer, die in Sachsen eine Dienstleistung erbringen oder anbieten wollen bzw. gemäß der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation anstreben.
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert als zentrale Stelle zu den erforderlichen Verwaltungsverfahren sowie zuständigen Stellen und gibt Verfahrenshinweise. Er kann aber auch als Verfahrensmittler bzw. „Lotse“ bei der Durchführung der Verwaltungsverfahren unterstützen.
Dazu gehören auch Verfahren zur Gewerbeanzeige, zum Bewachungs-, Makler- und Reisegewerbe, Markt- und Messewesen, zum Betrieb von Spielhallen und nicht zuletzt zum Gaststättenwesen. Des Weiteren entscheidet das Referat über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern und ist für die Erteilung von Konzessionen zum Betreiben von Privatkrankenanstalten zuständig.
Im Handwerksrecht errichtet das Referat bei den Handwerkskammern Chemnitz, Leipzig und Dresden die Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke und ernennt deren Mitglieder und Stellvertreter. Es ist außerdem zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken.
Schornsteinfegerangelegenheiten
Das Referat ist zuständig für die Einteilung und Ausschreibung der Kehrbezirke des Freistaates Sachsen, die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (sog. bBSF) und deren Aufhebung. Außerdem entscheidet das Referat über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte und übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus.
Einheitlicher Ansprechpartner
Als Einheitlicher Ansprechpartner im Freistaat Sachsen ist das Referat gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständige Stelle für in – und ausländische Dienstleister, Freiberufler und Arbeitnehmer, die in Sachsen eine Dienstleistung erbringen oder anbieten wollen bzw. gemäß der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation anstreben.
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert als zentrale Stelle zu den erforderlichen Verwaltungsverfahren sowie zuständigen Stellen und gibt Verfahrenshinweise. Er kann aber auch als Verfahrensmittler bzw. „Lotse“ bei der Durchführung der Verwaltungsverfahren unterstützen.