Aufgaben - Abteilung 3
Referat 31 – Regionale Wirtschaftsentwicklung und -förderung, Gleichstellung
Partner der Kommunen bei der Entwicklung wirtschaftsnaher Infrastruktur als Förderbehörde bei:
Im Bereich Gewerbliche Wirtschaft, Energie- und Technologiefragen liegen die Schwerpunkte bei:
Zuständige Landesbehörde nach dem Umsatzsteuergesetz:
Aufgaben im Bereich Gleichstellung:
Für weitere Informationen schauen Sie auch auf unsere Themenseite „Gleichstellung“
Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie FR Regio:
Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie Internationale Zusammenarbeit:
- Infrastruktureller Erschließung von neuen Gewerbeansiedlungen,
- Einzelerschließungsmaßnahmen im Straßenbau und bei Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen zur Sicherung von bestehenden Unternehmensstandorten,
- Wiederbelebung von Industriebrachen für neu anzusiedelndes Gewerbe,
- Errichtung von Basiseinrichtungen des Tourismus,
- Förderung des Breitbandausbaus im Rahmen der ″Digitalen Offensive Sachsen″
Im Bereich Gewerbliche Wirtschaft, Energie- und Technologiefragen liegen die Schwerpunkte bei:
- Stellungnahmen für die Sächsische Aufbaubank zu Förderanträgen der gewerblichen Wirtschaft,
- Standortberatungen,
- Mitwirkung an den Technologieförderprogrammen der SAB,
- Feststellung der Zulässigkeit von Enteignungsanträgen nach EnWG
Zuständige Landesbehörde nach dem Umsatzsteuergesetz:
- Erteilung von Umsatzsteuerbescheinigungen für Leistungen von Bildungsdienstleistern nach § 4 Nummer 21 Buchstabe a, Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz
- Erteilung von Umsatzsteuerbescheinigungen für künstlerische Leistungen nach § 4 Nummer 20 Buchstabe a, Satz 2 und 3 Umsatzsteuergesetz
Aufgaben im Bereich Gleichstellung:
- Förderung der Chancengleichheit zu folgenden Fördergegenständen:
- Gleichstellungsvorhaben
- Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
- Vorhaben von Kommunen
- Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
- Fachaufsicht über die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit und Beratung von Frauen- und Männervereinen zu gleichstellungspolitischer Arbeit
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Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie FR Regio:
- Bewilligungsbehörde für die gemäß Ziffer VII. Nr. 4 FR-Regio durch das Staatsministerium des Innern bestätigten Vorhaben der Regionalentwicklung,
- Prüfung der Verwendungsnachweise für die gemäß FR-Regio bewilligten, ausgezahlten und abgerechneten Projekte
Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie Internationale Zusammenarbeit:
- Bewilligungsbehörde zur Förderung interregionaler, grenzübergreifender Projekte sowie des Europagedankens
- Bewilligungsbehörde für Projekte der Zukunftsregion Freistaat Sachsen – Republik Polen – Tschechische Republik