Aufgaben - Abteilung 5
Arbeitsschutz
Der umfassende Schutz von Leben und Gesundheit in der Arbeitswelt ist Ziel des Arbeitsschutzes. Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion nimmt die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes für den Freistaat Sachsen wahr. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Sie ist in vielen Dingen des Arbeitsschutzes Erlaubnisbehörde, genehmigt Ausnahmen, berät Betriebe, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch, untersucht Arbeitsunfälle und ahndet Ordnungswidrigkeiten.
Die Abteilung Arbeitsschutz hat zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben als Sonderpolizeibehörde das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Die Arbeitsschutzbehörde und ihre Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der uns zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht
Referat 51 - Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
Das Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz sowie der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalvorschriften.
Referat 52 - Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut
Das Referat Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut überwacht den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen hinsichtlich der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren sowie des Brand- und Explosionsschutzes, die Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen, erteilt Zulassungen und Erlaubnisse zur Asbestsanierung und Schädlingsbekämpfung mit bestimmten Begasungsmitteln und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften in den Unternehmen und Einrichtungen.
Referat 53 - Strahlenschutz, Arbeitsmedizin
Das Referat Strahlenschutz, Arbeitsmedizin ist u.a. für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern zuständig. Auch arbeitsmedizinische Aufgabenstellungen und die Bewertung psychischer Belastungen gehören zum Aufgabenspektrum. Weiterhin ist das Referat für den ordnungsgemäßen Betrieb von Medizinprodukten und deren gesetzeskonforme Aufbereitung, zuständig. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften im öffentlichen Dienst, dem Gesundheitswesen und im Schul- bzw. Hochschulbereich. Es berät zudem Unternehmen in Fragen der strukturellen Arbeitssicherheit.
Referat 54 - Betriebssicherheit
Das Referat Betriebssicherheit befasst sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Zu den Arbeitsmitteln zählen technische Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, die bei der Arbeit verwendet werden, sowie auch überwachungsbedürftige Anlagen. Durch ihre Aufsichtstätigkeit sorgt das Referat auch für die Sicherheit anderer Personen im Gefahrenbereich der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, wie z. B. Dampfkesselanlagen, Tankstellen, Aufzugsanlagen, Druckbehälter, ist einer der Aufgabenschwerpunkte des Referates. Hierzu gehört auch die Erteilung von Erlaubnissen für eine Teilgruppe der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Referat 55 - Baustellen, Sprengstoff
Das Referat Baustellen, Sprengstoff überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen. Neben der Kontrolle des gewerbsmäßigen Umgangs mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Erzeugnissen werden hier auch die Befähigungsscheine für den Umgang mit Sprengstoff erteilt sowie entsprechende Prüfungen abgenommen.
Referat 56 - Technischer Verbraucherschutz
Das Referat Technischer Verbraucherschutz nimmt die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde in Sachsen für technische Verbraucherprodukte, Arbeitsmittel und für eine Vielzahl von Medizinprodukten wahr.
Bei den technischen Verbraucherprodukten reicht die Palette vom Kinderspielzeug, über elektrische Haushaltsgeräte bis hin zu Sportbooten. Ebenso wird das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln, wie Werkzeugen, aber auch CNC-Maschinen überwacht.
Ziel der Marktüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten, aber auch der Schutz der Wirtschaftsakteure vor unfairem Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt. Durch die Marktüberwachungsmaßnahmen sollen Wirtschaftakteure, die bei der Sicherheit ihrer Produkte sparen, vom Binnenmarkt fern gehalten werden.
Die Abteilung Arbeitsschutz hat zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben als Sonderpolizeibehörde das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Die Arbeitsschutzbehörde und ihre Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der uns zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht
Referat 51 - Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
Das Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz sowie der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalvorschriften.
Referat 52 - Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut
Das Referat Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut überwacht den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen hinsichtlich der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren sowie des Brand- und Explosionsschutzes, die Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen, erteilt Zulassungen und Erlaubnisse zur Asbestsanierung und Schädlingsbekämpfung mit bestimmten Begasungsmitteln und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften in den Unternehmen und Einrichtungen.
Referat 53 - Strahlenschutz, Arbeitsmedizin
Das Referat Strahlenschutz, Arbeitsmedizin ist u.a. für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern zuständig. Auch arbeitsmedizinische Aufgabenstellungen und die Bewertung psychischer Belastungen gehören zum Aufgabenspektrum. Weiterhin ist das Referat für den ordnungsgemäßen Betrieb von Medizinprodukten und deren gesetzeskonforme Aufbereitung, zuständig. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften im öffentlichen Dienst, dem Gesundheitswesen und im Schul- bzw. Hochschulbereich. Es berät zudem Unternehmen in Fragen der strukturellen Arbeitssicherheit.
Referat 54 - Betriebssicherheit
Das Referat Betriebssicherheit befasst sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Zu den Arbeitsmitteln zählen technische Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, die bei der Arbeit verwendet werden, sowie auch überwachungsbedürftige Anlagen. Durch ihre Aufsichtstätigkeit sorgt das Referat auch für die Sicherheit anderer Personen im Gefahrenbereich der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, wie z. B. Dampfkesselanlagen, Tankstellen, Aufzugsanlagen, Druckbehälter, ist einer der Aufgabenschwerpunkte des Referates. Hierzu gehört auch die Erteilung von Erlaubnissen für eine Teilgruppe der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Referat 55 - Baustellen, Sprengstoff
Das Referat Baustellen, Sprengstoff überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen. Neben der Kontrolle des gewerbsmäßigen Umgangs mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Erzeugnissen werden hier auch die Befähigungsscheine für den Umgang mit Sprengstoff erteilt sowie entsprechende Prüfungen abgenommen.
Referat 56 - Technischer Verbraucherschutz
Das Referat Technischer Verbraucherschutz nimmt die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde in Sachsen für technische Verbraucherprodukte, Arbeitsmittel und für eine Vielzahl von Medizinprodukten wahr.
Bei den technischen Verbraucherprodukten reicht die Palette vom Kinderspielzeug, über elektrische Haushaltsgeräte bis hin zu Sportbooten. Ebenso wird das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln, wie Werkzeugen, aber auch CNC-Maschinen überwacht.
Ziel der Marktüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten, aber auch der Schutz der Wirtschaftsakteure vor unfairem Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt. Durch die Marktüberwachungsmaßnahmen sollen Wirtschaftakteure, die bei der Sicherheit ihrer Produkte sparen, vom Binnenmarkt fern gehalten werden.