Aufgaben - Abteilung 2
Referat 20 – Kommunalwesen
Die Landesdirektion Sachsen hat die unmittelbare Rechtsaufsicht über die Landkreise, die Kreisfreien Städte und die kreisübergreifenden Zweckverbände. Sie ist zudem obere Rechtsaufsichtsbehörde für alle kommunalen Gebietskörperschaften. Die damit verbundenen Aufgaben werden vom Referat Kommunalwesen wahrgenommen. Zudem üben das Referat Kommunalwesen die Stiftungsaufsicht sowie die Aufsicht über wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine aus. Dabei gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:
Kommunalverfassungsrecht
Aufsicht über Stiftungen und Vereine
Kommunalverfassungsrecht
- Allgemeine Kommunalaufsicht gegenüber Kommunen, Zweckverbänden und den unteren Rechtsaufsichtsbehörden
- Prüfung und Genehmigung von kommunalen Satzungen und Zweckvereinbarungen
- Wahlprüfung der Kommunalwahlen
- kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht
- Genehmigung der Haushaltssatzungen der Landkreise, Kreisfreien Städte und kreisübergreifenden Zweckverbände
- Erstellung gemeindewirtschaftlicher Stellungnahmen
- Genehmigung von Bürgschaften, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Veräußerungen kommunalen Vermögens
- Genehmigung kommunaler Unternehmen
- Zuweisungen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz
Aufsicht über Stiftungen und Vereine
- Anerkennung von Stiftungen und Führen des Stiftungsverzeichnisses
- Verleihung der Rechtsfähigkeit wirtschaftlicher Vereine