Medieninformationen 2010 [LDL]
[119/2010 - 21.12.2010]
Landesdirektion Leipzig erlässt Änderungs-Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 3.2 der Autobahn A 72
Genehmigung gewährleistet weiterhin durchgängige Befahrbarkeit der Staatsstraße S 11
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 3.2 der Bundesautobahn A 72 vom 29.04.2009 hatte die Landesdirektion Leipzig neben der Festlegung der Autobahntrasse auch den Bau der Anschlussstelle (AS) Frohburg und die dazu notwendige Verlegung der Staatsstraße S 11 zugelassen.
Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Bundesverwaltungsgericht können der Bau der AS Frohburg und die Verlegung der S 11 in der mit diesem Beschluss genehmigten Weise jedoch gegenwärtig nicht erfolgen.
Um die Unterbrechung der S 11 im heutigen Verlauf durch den Trassenbau der Autobahn im Abschnitt 3.2 aber zu vermeiden, hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH eine Planänderung beantragt. Dieser Antrag hat die Absenkung der S 11 im Bereich der Autobahntrasse und die Überführung der A 72 mit einem neuen Brückenbauwerk 45a über die abgesenkte S 11 zum Gegenstand.
Die beantragte Planänderung hat die Landesdirektion Leipzig nunmehr mit Planänderungsbeschluss genehmigt. Die durchgängige Befahrbarkeit der Staatsstraße S 11 ist damit auch künftig sichergestellt.
Über die Realisierung der Anschlussstelle Frohburg und die ggf. hierzu notwendige Verlegung der S 11 wird erst im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens über den Neubau der Bundesstraße 7 (B 7n) zwischen Altenburg und Frohburg entschieden werden. Planunterlagen hierzu liegen der Landesdirektion Leipzig noch nicht vor.
Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Bundesverwaltungsgericht können der Bau der AS Frohburg und die Verlegung der S 11 in der mit diesem Beschluss genehmigten Weise jedoch gegenwärtig nicht erfolgen.
Um die Unterbrechung der S 11 im heutigen Verlauf durch den Trassenbau der Autobahn im Abschnitt 3.2 aber zu vermeiden, hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH eine Planänderung beantragt. Dieser Antrag hat die Absenkung der S 11 im Bereich der Autobahntrasse und die Überführung der A 72 mit einem neuen Brückenbauwerk 45a über die abgesenkte S 11 zum Gegenstand.
Die beantragte Planänderung hat die Landesdirektion Leipzig nunmehr mit Planänderungsbeschluss genehmigt. Die durchgängige Befahrbarkeit der Staatsstraße S 11 ist damit auch künftig sichergestellt.
Über die Realisierung der Anschlussstelle Frohburg und die ggf. hierzu notwendige Verlegung der S 11 wird erst im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens über den Neubau der Bundesstraße 7 (B 7n) zwischen Altenburg und Frohburg entschieden werden. Planunterlagen hierzu liegen der Landesdirektion Leipzig noch nicht vor.