Medieninformationen 2010 [LDL]
[115/2010 - 25.11.2010]
Freistaat gewährt Soforthilfen für Beseitigung von Hochwasserschäden
Der Freistaat Sachsen hat für die Schadensbeseitigung in Folge des Septemberhochwassers den betroffenen Kommunen Soforthilfen zur Verfügung gestellt.
So konnte die Landesdirektion Leipzig jetzt Kommunen im Direktionsbezirk pauschale Hilfen in Höhe von insgesamt 131.374,26 Euro bewilligen. 122.731,22 Euro entfallen davon auf den Landkreis Nordsachsen, der den überwiegenden Teil der geschädigten Haushalte angemeldet hatte. Hier erhielten die Gemeinden Doberschütz, Neukyhna und Wiedemar finanzielle Unterstützung. Am meisten betroffen war hier die Gemeinde Wiedemar mit dem Ortsteil Wiesenena.
Im Landkreis Leipzig wurden Gelder für die Städte Mutzschen und Naunhof zur Verfügung gestellt.
Die Gelder werden in kommunaler Regie an Bedürftige verteilt mit dem Ziel, Mittel zur Linderung von Not in konkreten Einzelfällen bereitzustellen, d. h. insbesondere für Geschädigte, die keine Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erhalten können. Weiterhin dienen die Zuweisungen dem Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beräumung von angeschwemmten Materialien sowie zur ersten Instandsetzung wichtiger Einrichtungen, die durch das Septemberhochwasser geschädigt wurden.
Nach heftigen Regenfällen im September waren auch Fließgewässer im Direktionsbezirk Leipzig über die Ufer getreten und haben zu Schädigungen an Wohngebäuden, in Unternehmen bzw. an der kommunalen Infrastruktur geführt. Die Ermittlung der Gesamtschadenssumme erfolgt gegenwärtig noch.
So konnte die Landesdirektion Leipzig jetzt Kommunen im Direktionsbezirk pauschale Hilfen in Höhe von insgesamt 131.374,26 Euro bewilligen. 122.731,22 Euro entfallen davon auf den Landkreis Nordsachsen, der den überwiegenden Teil der geschädigten Haushalte angemeldet hatte. Hier erhielten die Gemeinden Doberschütz, Neukyhna und Wiedemar finanzielle Unterstützung. Am meisten betroffen war hier die Gemeinde Wiedemar mit dem Ortsteil Wiesenena.
Im Landkreis Leipzig wurden Gelder für die Städte Mutzschen und Naunhof zur Verfügung gestellt.
Die Gelder werden in kommunaler Regie an Bedürftige verteilt mit dem Ziel, Mittel zur Linderung von Not in konkreten Einzelfällen bereitzustellen, d. h. insbesondere für Geschädigte, die keine Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erhalten können. Weiterhin dienen die Zuweisungen dem Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beräumung von angeschwemmten Materialien sowie zur ersten Instandsetzung wichtiger Einrichtungen, die durch das Septemberhochwasser geschädigt wurden.
Nach heftigen Regenfällen im September waren auch Fließgewässer im Direktionsbezirk Leipzig über die Ufer getreten und haben zu Schädigungen an Wohngebäuden, in Unternehmen bzw. an der kommunalen Infrastruktur geführt. Die Ermittlung der Gesamtschadenssumme erfolgt gegenwärtig noch.