Medieninformationen 2010 [LDL]
[111/2010 - 18.10.2010]
Landesdirektion Leipzig schließt diesjährige Überwachung von Stauanlagen im Direktionsbezirk Leipzig ab
Stand- und Betriebssicherheit der Anlagen sind gewährleistet
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion über 15 Stauanlagen mit überörtlicher Bedeutung gemeinsam mit den Eigentümern die diesjährigen Anlagenüberwachungen zum Abschluss gebracht. Im Ergebnis wurden keine die Standsicherheit und Betriebssicherheit der Stauanlagen beeinträchtigenden Mängel festgestellt. Zu den Stauanlagen zählen unter anderem Talsperren, Hochwasserrückhalte- und Speicherbecken. Eigentümer dieser Anlagen sind der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV), sowie Gemeinden und der Anglerverband Leipzig. Im Rahmen der Überprüfungen werden insbesondere die Anlagen- und Betriebssicherheit (z. B. Zustand des Absperrbauwerkes und der Betriebseinrichtungen, Absperrungen, Beschilderungen) untersucht.
Sollten bei derartigen Überprüfungen Mängel festgestellt werden, erlässt die Landesdirektion Leipzig zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Stauanlage und damit zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Anordnungen zur Abstellung dieser Mängel. Der Anlagenbetreiber bzw. Eigentümer ist dann verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für die Abstellung der Mängel zu sorgen.
Zudem überprüft die Landesdirektion in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion auch den Vollzug und die Ergebnisse der Eigenüberwachung. Der Anlageneigentümer hat hierzu jährlich einen Sicherheitsbericht zu erstellen, der durch die Landesdirektion Leipzig geprüft und bestätigt wird.
Die Prüfung der Sicherheitsberichte wird im Oktober abgeschlossen. Im Ergebnis wird durch die Landesdirektion ein zusammenfassender Jahresbericht zu den Stauanlagen mit übergeordneter Bedeutung erstellt und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie übergeben.
Sollten bei derartigen Überprüfungen Mängel festgestellt werden, erlässt die Landesdirektion Leipzig zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Stauanlage und damit zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Anordnungen zur Abstellung dieser Mängel. Der Anlagenbetreiber bzw. Eigentümer ist dann verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für die Abstellung der Mängel zu sorgen.
Zudem überprüft die Landesdirektion in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion auch den Vollzug und die Ergebnisse der Eigenüberwachung. Der Anlageneigentümer hat hierzu jährlich einen Sicherheitsbericht zu erstellen, der durch die Landesdirektion Leipzig geprüft und bestätigt wird.
Die Prüfung der Sicherheitsberichte wird im Oktober abgeschlossen. Im Ergebnis wird durch die Landesdirektion ein zusammenfassender Jahresbericht zu den Stauanlagen mit übergeordneter Bedeutung erstellt und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie übergeben.