Medieninformationen 2010 [LDL]
[107/2010 - 30.09.2010]
Landesdirektion erstattet Kosten für Krankenbehandlung von Flüchtlingen
Stadt Leipzig und Landkreise erhalten über 200.000 Euro zurück
Nach entsprechender Prüfung der Anträge durch die Landesdirektion erhalten die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen für die getätigten kommunalen Aufwendungen zur Krankenbehandlung von Flüchtlingen im Jahr 2009 eine Erstattung in Gesamthöhe von 204.952,09 Euro.
Davon wurden der Stadt Leipzig 89.842,88 Euro, dem Landkreis Leipzig 81.750,61 Euro und dem Landkreis Nordsachen 33.358,60 Euro Kosten erstattet.
Die Kostenerstattung für erforderliche Krankenbehandlung regelt sich nach dem Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG).
Erstattet werden nach diesem Gesetz die erforderlichen Aufwendungen für im vergangenen Kalenderjahr erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, soweit sie einen Betrag von 7.669,38 Euro je Person übersteigen.
Davon wurden der Stadt Leipzig 89.842,88 Euro, dem Landkreis Leipzig 81.750,61 Euro und dem Landkreis Nordsachen 33.358,60 Euro Kosten erstattet.
Die Kostenerstattung für erforderliche Krankenbehandlung regelt sich nach dem Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG).
Erstattet werden nach diesem Gesetz die erforderlichen Aufwendungen für im vergangenen Kalenderjahr erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, soweit sie einen Betrag von 7.669,38 Euro je Person übersteigen.