Medieninformationen 2010 [LDL]
[094/2010 - 30.08.2010]
Netzoptimierungen im Raum Zwenkau - Großdalzig - Groitzsch erhöhen Versorgungssicherheit
Landesdirektion Leipzig schließt Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „110-kV-Leitungseinbindung Umspannwerk Zwenkau“ ab
Die Landesdirektion Leipzig hat als höhere Raumordnungsbehörde für das Vorhaben „110-kV-Leitungseinbindung Umspannwerk Zwenkau“ ein Raumordnungsverfahren zum Abschluss gebracht. Dem ging ein Antrag der envia Verteilnetz GmbH vom Dezember 2009 voraus.
Die envia Verteilnetz GmbH plant, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Südraum Leipzig bei Zwenkau ein neues Umspannwerk zu errichten. Zur Einbindung dieses neuen Umspannwerkes in das 110-kV-Netz sind eine Reihe von Baumaßnahmen (Umschleifung bestehender Hochspannungsleitungen, Neubauabschnitte und Rückbau von Hochspannungsleitungen) erforderlich. Zur Vorbereitung beantragte das Unternehmen bei der Landesdirektion die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
Im Ergebnis des Verfahrens wurde, unter Beachtung verschiedenster Nutzungsansprüche und Schutzgüter, eine Grobtrassenführung für die Leitung abgestimmt, der keine Ziele der Raumordnung und Landesplanung entgegenstehen. Bei Realisierung der raumgeordneten Trassenvarianten würden insgesamt ca. 3200 Meter Trasse neu gebaut und vorhandene Doppelleitungen auf ca. 1900 Metern zu Vierfachleitungen umgebaut. Zudem wären Rückbaumaßnahmen auf einer Gesamtlänge von ca. 8800 Metern zu realisieren.
Das 110-kV-Netz der envia Mitteldeutschen Energie AG (envia M) ist im Raum südlich von Leipzig über das Umspannwerk Pulgar an das übergeordnete Höchstspannungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH (ehemals Vattenfall) angebunden.
Neben einer allgemeinen Leistungserhöhung im öffentlichen Netz müssen in den nächsten Jahren auch kleinere entfallene Kraftwerksleistung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit technisch kompensiert werden, die zusätzliche Leistungsabführungen aus dem Umspannwerk in Pulgar erfordern. Angesichts der ungünstigen räumlichen Verteilung bestehender Anlagen in Großdalzig und Lippendorf wäre ein Neubau an den Altstandorten mit dem Erfordernis einer sicheren, verlustarmen und kostengünstigen Energieversorgung nicht vereinbar. Die envia Verteilnetz GmbH plant daher, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die Errichtung eines neuen Umspannwerkes bei Zwenkau, was weitere Baumaßnahmen im Versorgungsnetz, wie eingangs dargestellt, erforderlich macht.
Aufgabe des geführten Raumordnungsverfahrens war es festzustellen, ob das Vorha-ben mit raumordnerischen und landesplanerischen Erfordernissen übereinstimmt und wie es mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden kann. Dieses Verfahren greift den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren nicht vor. Es ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen und Genehmigungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Hauptkriterien für die Prüfung der Trassenführung waren aus raumordnerischer Sicht:
Mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist dem Vorhabenträger nunmehr die Möglichkeit gegeben, in die Detailplanungen und Feintrassierung des Vorhabens einzutreten und die Unterlagen für das folgende energiewirtschaftliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten.
Die envia Verteilnetz GmbH plant, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Südraum Leipzig bei Zwenkau ein neues Umspannwerk zu errichten. Zur Einbindung dieses neuen Umspannwerkes in das 110-kV-Netz sind eine Reihe von Baumaßnahmen (Umschleifung bestehender Hochspannungsleitungen, Neubauabschnitte und Rückbau von Hochspannungsleitungen) erforderlich. Zur Vorbereitung beantragte das Unternehmen bei der Landesdirektion die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
Im Ergebnis des Verfahrens wurde, unter Beachtung verschiedenster Nutzungsansprüche und Schutzgüter, eine Grobtrassenführung für die Leitung abgestimmt, der keine Ziele der Raumordnung und Landesplanung entgegenstehen. Bei Realisierung der raumgeordneten Trassenvarianten würden insgesamt ca. 3200 Meter Trasse neu gebaut und vorhandene Doppelleitungen auf ca. 1900 Metern zu Vierfachleitungen umgebaut. Zudem wären Rückbaumaßnahmen auf einer Gesamtlänge von ca. 8800 Metern zu realisieren.
Das 110-kV-Netz der envia Mitteldeutschen Energie AG (envia M) ist im Raum südlich von Leipzig über das Umspannwerk Pulgar an das übergeordnete Höchstspannungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH (ehemals Vattenfall) angebunden.
Neben einer allgemeinen Leistungserhöhung im öffentlichen Netz müssen in den nächsten Jahren auch kleinere entfallene Kraftwerksleistung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit technisch kompensiert werden, die zusätzliche Leistungsabführungen aus dem Umspannwerk in Pulgar erfordern. Angesichts der ungünstigen räumlichen Verteilung bestehender Anlagen in Großdalzig und Lippendorf wäre ein Neubau an den Altstandorten mit dem Erfordernis einer sicheren, verlustarmen und kostengünstigen Energieversorgung nicht vereinbar. Die envia Verteilnetz GmbH plant daher, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die Errichtung eines neuen Umspannwerkes bei Zwenkau, was weitere Baumaßnahmen im Versorgungsnetz, wie eingangs dargestellt, erforderlich macht.
Aufgabe des geführten Raumordnungsverfahrens war es festzustellen, ob das Vorha-ben mit raumordnerischen und landesplanerischen Erfordernissen übereinstimmt und wie es mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden kann. Dieses Verfahren greift den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren nicht vor. Es ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen und Genehmigungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Hauptkriterien für die Prüfung der Trassenführung waren aus raumordnerischer Sicht:
- möglichst geradliniger Verlauf (kurze Trassenlänge), um die Flächeninanspruchnahme zu minimieren
- Bündelung (Parallelführung) mit anderen Freileitungstrassen, um weitgehend eine Zerschneidung von Freiräumen zu vermeiden und
- Minimierung der Trassenführung durch ökologisch wertvolle Bereiche.
Mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist dem Vorhabenträger nunmehr die Möglichkeit gegeben, in die Detailplanungen und Feintrassierung des Vorhabens einzutreten und die Unterlagen für das folgende energiewirtschaftliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten.