Medieninformationen 2010 [LDL]
[087/2010 - 05.08.2010]
Landesdirektion schließt erneute Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung durch den Flughafen Leipzig/Halle ab
Behörde sieht derzeit keine Notwendigkeit weiterer Schutzauflagen
Die Landesdirektion Leipzig hat die diesjährige Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen. Diese erfolgte auf der Grundlage der von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vorgelegten Unterlagen zum nächtlichen Verkehrsaufkommen im Jahr 2009. In die Überprüfung waren das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrtbehörde und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms einbezogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine weiteren Schutzauflagen durch die Landesdirektion erforderlich sind.
Entsprechend den geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 war das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2009 mit demjenigen zu vergleichen, das von April bis September des Jahres 2008 zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattgefunden hatte. Festzustellen war, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen im genannten Zeitraum des Jahres 2009 um knapp 4 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2008 abgenommen hat. Von Mai bis Oktober 2009 haben nachts 14.643 Flugbewegungen stattgefunden; im April bis September 2008 waren es 15.235 Flugbewegungen (Angaben jeweils ohne Hubschrauberflüge und leichte Propellerflugzeuge).
Hierbei ist der Anteil nächtlicher Flugbewegungen, die auf der Start- und Landebahn Nord abgewickelt wurden, von 8,7 % im Jahr 2008 auf 14,7 % gestiegen, während sich der Anteil am Nachtflugverkehr auf der Südbahn entsprechend verringert hat.
Eine weitere Änderung ergab sich hinsichtlich der Betriebsrichtungsverteilung (West/Ost). Während in 2008 noch 67 % der Starts nach Westen und Landungen von Osten erfolgten, waren es in 2009 nur 64 %. Der Anteil der Betriebsrichtung Ost (Starts nach Osten, Landungen von Westen) hat sich dementsprechend von 33 % auf 36 % erhöht. Diese Änderungen ergaben sich insbesondere aus den Windverhältnissen.
Hinsichtlich der eingesetzten Flugzeugtypen war eine Abnahme der nächtlichen Flugbewegungen bei den schweren Strahlflugzeugen (zum Beispiel A 300, B 747, B 767, B 777, DC-10, MD-11, AN 124) um ca. 30 % und bei den schweren Propellerflugzeugen (zum Beispiel AN 12, AN 26, C 160, L 180, ATR, Dash 8) um 17 % zu verzeichnen. Die Starts und Landungen der leichten Strahlflugzeuge (zum Beispiel BAe 146, CRJ, A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757, MD-8x) haben indessen im Jahresvergleich um 16 % zugenommen.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes dieses im Jahr 2009 eine Größe von 108 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet aber 256 km² (siehe auch kartografische Darstellung in der Anlage zu dieser Medieninformation). Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Landesdirektion im Jahr 2009 auf eine Reduzierung des Nachtschutzgebietes (als Folge der Ungleichverteilung auf Nord- und Südbahn) verzichtet hat.
Die nächste turnusgemäße Überprüfung wird im Frühjahr 2011 stattfinden. Zudem können auf der Grundlage der bestehenden Regelungen nach wie vor Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen noch bis zum 31.12.2012 bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH geltend gemacht werden.
Entsprechend den geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 war das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2009 mit demjenigen zu vergleichen, das von April bis September des Jahres 2008 zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattgefunden hatte. Festzustellen war, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen im genannten Zeitraum des Jahres 2009 um knapp 4 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2008 abgenommen hat. Von Mai bis Oktober 2009 haben nachts 14.643 Flugbewegungen stattgefunden; im April bis September 2008 waren es 15.235 Flugbewegungen (Angaben jeweils ohne Hubschrauberflüge und leichte Propellerflugzeuge).
Hierbei ist der Anteil nächtlicher Flugbewegungen, die auf der Start- und Landebahn Nord abgewickelt wurden, von 8,7 % im Jahr 2008 auf 14,7 % gestiegen, während sich der Anteil am Nachtflugverkehr auf der Südbahn entsprechend verringert hat.
Eine weitere Änderung ergab sich hinsichtlich der Betriebsrichtungsverteilung (West/Ost). Während in 2008 noch 67 % der Starts nach Westen und Landungen von Osten erfolgten, waren es in 2009 nur 64 %. Der Anteil der Betriebsrichtung Ost (Starts nach Osten, Landungen von Westen) hat sich dementsprechend von 33 % auf 36 % erhöht. Diese Änderungen ergaben sich insbesondere aus den Windverhältnissen.
Hinsichtlich der eingesetzten Flugzeugtypen war eine Abnahme der nächtlichen Flugbewegungen bei den schweren Strahlflugzeugen (zum Beispiel A 300, B 747, B 767, B 777, DC-10, MD-11, AN 124) um ca. 30 % und bei den schweren Propellerflugzeugen (zum Beispiel AN 12, AN 26, C 160, L 180, ATR, Dash 8) um 17 % zu verzeichnen. Die Starts und Landungen der leichten Strahlflugzeuge (zum Beispiel BAe 146, CRJ, A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757, MD-8x) haben indessen im Jahresvergleich um 16 % zugenommen.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes dieses im Jahr 2009 eine Größe von 108 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet aber 256 km² (siehe auch kartografische Darstellung in der Anlage zu dieser Medieninformation). Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Landesdirektion im Jahr 2009 auf eine Reduzierung des Nachtschutzgebietes (als Folge der Ungleichverteilung auf Nord- und Südbahn) verzichtet hat.
Die nächste turnusgemäße Überprüfung wird im Frühjahr 2011 stattfinden. Zudem können auf der Grundlage der bestehenden Regelungen nach wie vor Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen noch bis zum 31.12.2012 bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH geltend gemacht werden.