Medieninformationen 2010 [LDL]
[078/2010 - 06.07.2010]
Abwassereinleitung des Unternehmens Saint-Gobain Glass Flachglas Torgau GmbH wurde neu geordnet
Landesdirektion erteilt wasserrechtliche Genehmigung
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Firma Saint-Gobain Glass Flachglas Torgau GmbH auf Antrag die wasserrechtliche Genehmigung zum Einleiten von Abwasser aus der Flachglasherstellung und –verarbeitung in die öffentlichen Abwasseranlagen des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (sog. Indirekteinleitgenehmigung) befristet bis zum 30.06.2020 erteilt.
Die Neuordnung der Abwasserströme des Flachglaswerkes machte auch eine genehmigungsrechtliche Anpassung der Abwassereinleitung erforderlich. Nunmehr wurde die Einleitung zweier Abwasserströme in die öffentlichen Abwassersysteme des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien genehmigt.
Abwasserstrom 1 - bestehend aus Niederschlagswasser, vermischt mit Abwässern aus Kühlsystemen - wird über ein durch den Zweckverband neu errichtetes Regenwasserpumpwerk in den Vorfluter Elbe eingeleitet. Abwasserstrom 2 - bestehend aus Produktionsabwasser und sanitärem Abwasser - wird über das Schmutzwasserkanalsystem der Kläranlage Torgau zur Weiterbehandlung zugeführt.
Der ergangene Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen und Auflagen zu den zulässigen Konzentrationen der zu überwachenden Schadstoffe, zu Einleit- und Probenahmestellen, zu Eigenkontrollen, zur behördlichen Überwachung sowie zu Anzeigepflichten und Vorgehensweisen bei Überschreitung der Überwachungswerte.
Die Genehmigung wird in Kürze im Sächsischen Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Die Neuordnung der Abwasserströme des Flachglaswerkes machte auch eine genehmigungsrechtliche Anpassung der Abwassereinleitung erforderlich. Nunmehr wurde die Einleitung zweier Abwasserströme in die öffentlichen Abwassersysteme des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien genehmigt.
Abwasserstrom 1 - bestehend aus Niederschlagswasser, vermischt mit Abwässern aus Kühlsystemen - wird über ein durch den Zweckverband neu errichtetes Regenwasserpumpwerk in den Vorfluter Elbe eingeleitet. Abwasserstrom 2 - bestehend aus Produktionsabwasser und sanitärem Abwasser - wird über das Schmutzwasserkanalsystem der Kläranlage Torgau zur Weiterbehandlung zugeführt.
Der ergangene Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen und Auflagen zu den zulässigen Konzentrationen der zu überwachenden Schadstoffe, zu Einleit- und Probenahmestellen, zu Eigenkontrollen, zur behördlichen Überwachung sowie zu Anzeigepflichten und Vorgehensweisen bei Überschreitung der Überwachungswerte.
Die Genehmigung wird in Kürze im Sächsischen Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.