Medieninformationen 2010 [LDL]
[065/2010 - 26.05.2010]
Kreisstraße zwischen Kreuzung Rackwitz/Schladitz und Leipziger Salzhandelsstraße erhält Radweg
Landesdirektion bewilligt Fördermittel
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt zwei Zuwendungsbescheide für den Bau eines straßenbegleitenden Rad-/Gehweg zur Kreisstraße K7429/K6529 zwischen der Kreuzung Rackwitz/Schladitz am Schladitzer See in der Gemarkung Rackwitz und der Salzhandelsstraße in der Stadt Leipzig an das Landratsamt Nordsachsen und an die Stadt Leipzig erlassen.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt gemeinsam aus Mitteln des Bund-/ Länder-Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung über das Sächsische Oberbergamt und aus Mitteln des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Zudem wird die Baumaßnahme als Gemeinschaftsmaßnahme des Sächsischen Autobahnamtes, der Stadt Leipzig und des Landratsamtes Nordsachsen realisiert.
Für die Baumaßnahme ist kein Planrechtsverfahren notwendig.
Beginnend an der Salzhandelsstraße führt der erste Streckenabschnitt (383 Meter) auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in Richtung Nordwesten bis kurz vor die Bundesautobahn A 14. Hieran schließt sich ein Abschnitt auf einer Länge von 762 Metern an, der in Zuständigkeit des Autobahnamtes Sachsen realisiert wird. Nordwestlich der Autobahn erfolgt die Realisierung eines weiteren Stücks des Rad-/Gehweges in Verantwortung der Stadt Leipzig (243 Meter). Für die restlichen 2,4 Kilometer zeichnet der Landkreis Nordsachsen verantwortlich.
Der Rad-/Gehweg, der Begegnungsverkehr zulässt (Zweirichtungsverkehr), wird in Teilbereichen an die Fahrbahn angebaut bzw. in anderen Teilbereichen hinter dem Entwässerungsgraben angeordnet. Er wird mit einer Gesamtbreite von 2,50 Metern ausgebaut.
Mit den Baumaßnahmen soll noch im IV. Quartal 2010 begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von etwa vier Monaten gerechnet. Der Bau südlich und nördlich der Autobahn wird federführend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig durchgeführt.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt gemeinsam aus Mitteln des Bund-/ Länder-Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung über das Sächsische Oberbergamt und aus Mitteln des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Zudem wird die Baumaßnahme als Gemeinschaftsmaßnahme des Sächsischen Autobahnamtes, der Stadt Leipzig und des Landratsamtes Nordsachsen realisiert.
Für die Baumaßnahme ist kein Planrechtsverfahren notwendig.
Beginnend an der Salzhandelsstraße führt der erste Streckenabschnitt (383 Meter) auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in Richtung Nordwesten bis kurz vor die Bundesautobahn A 14. Hieran schließt sich ein Abschnitt auf einer Länge von 762 Metern an, der in Zuständigkeit des Autobahnamtes Sachsen realisiert wird. Nordwestlich der Autobahn erfolgt die Realisierung eines weiteren Stücks des Rad-/Gehweges in Verantwortung der Stadt Leipzig (243 Meter). Für die restlichen 2,4 Kilometer zeichnet der Landkreis Nordsachsen verantwortlich.
Der Rad-/Gehweg, der Begegnungsverkehr zulässt (Zweirichtungsverkehr), wird in Teilbereichen an die Fahrbahn angebaut bzw. in anderen Teilbereichen hinter dem Entwässerungsgraben angeordnet. Er wird mit einer Gesamtbreite von 2,50 Metern ausgebaut.
Mit den Baumaßnahmen soll noch im IV. Quartal 2010 begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von etwa vier Monaten gerechnet. Der Bau südlich und nördlich der Autobahn wird federführend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig durchgeführt.