Medieninformationen 2010 [LDL]
[059/2010 - 10.05.2010]
WEV kann Holzschredderanlage betreiben
WEV kann Holzschredderanlage betreiben
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Firma WEV Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung ihrer am Standort Großpösna, Gemarkung Dechwitz, betriebenen mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) erteilt.
Genehmigt wurden die Errichtung und der Betrieb eines Holzschredders in der Anlieferhalle der MBA mit einer maximalen täglichen Betriebsdauer von sechs Stunden zuzüglich An- und Abrüstzeiten, einer maximalen Tagesleistung von 180 Tonnen und einer maximalen Jahresleistung von 3.500 Tonnen.
Die Zwischenlagerung des geschredderten Holzes erfolgt im Bereich des Ballenlagers 4 für heizwertreiche Fraktion (HWRF) in zwei Lagerboxen mit einer maximalen Lagerkapazität von 120 Tonnen.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Brandschutz auferlegt, deren Einhaltung durch die jeweils zuständigen Fachbehörden überwacht wird.
Die Holzschredderanlage soll nach Angabe des Unternehmens noch im ersten Halbjahr 2010 in Betrieb genommen werden.
Genehmigt wurden die Errichtung und der Betrieb eines Holzschredders in der Anlieferhalle der MBA mit einer maximalen täglichen Betriebsdauer von sechs Stunden zuzüglich An- und Abrüstzeiten, einer maximalen Tagesleistung von 180 Tonnen und einer maximalen Jahresleistung von 3.500 Tonnen.
Die Zwischenlagerung des geschredderten Holzes erfolgt im Bereich des Ballenlagers 4 für heizwertreiche Fraktion (HWRF) in zwei Lagerboxen mit einer maximalen Lagerkapazität von 120 Tonnen.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Brandschutz auferlegt, deren Einhaltung durch die jeweils zuständigen Fachbehörden überwacht wird.
Die Holzschredderanlage soll nach Angabe des Unternehmens noch im ersten Halbjahr 2010 in Betrieb genommen werden.