Medieninformationen 2010 [LDL]
[055/2010 - 29.04.2010]
Landesdirektion kontrolliert vom Brand betroffene Anlage der Kreiswerke Delitzsch
Festgestellte Unzulänglichkeiten befinden sich in Klärung
Die Landesdirektion Leipzig als immissionsschutzrechtlich zuständige Behörde hat die von einem Brand betroffene Anlage der Kreiswerke Delitzsch (KWD) in Delitzsch Südwest, Rudolf-Diesel-Str. 4 kontrolliert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in der Anlage mehr Abfälle bzw. Wertstoffe gelagert wurden, als mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zugelassen sind. Die zulässige Lagermenge in einer Gesamthöhe von 4100 Tonnen wurde um 853 Tonnen überschritten.
Davon lagerten 680 Tonnen Mischkunststoffe und Alttextilien auf drei Lagerflächen im Außenbereich, die für die Lagerung nicht zugelassen sind.
Da der Verdacht besteht, dass es sich hierbei zum Brandzeitpunkt um einen teilweise nicht genehmigten Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage handelt und dies ein Straftatbestand nach § 327 StGB wäre, hat die Landesdirektion Leipzig die zuständige Staatsanwaltschaft über ihre Feststellungen unterrichtet.
Die Kreiswerke Delitzsch werden gegenwärtig zu den festgestellten Verstößen seitens der Landesdirektion angehört. Im Anschluss daran wird die Landesdirektion, soweit erforderlich, Entscheidungen zum genehmigungskonformen Betrieb der Anlage treffen.
Davon lagerten 680 Tonnen Mischkunststoffe und Alttextilien auf drei Lagerflächen im Außenbereich, die für die Lagerung nicht zugelassen sind.
Da der Verdacht besteht, dass es sich hierbei zum Brandzeitpunkt um einen teilweise nicht genehmigten Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage handelt und dies ein Straftatbestand nach § 327 StGB wäre, hat die Landesdirektion Leipzig die zuständige Staatsanwaltschaft über ihre Feststellungen unterrichtet.
Die Kreiswerke Delitzsch werden gegenwärtig zu den festgestellten Verstößen seitens der Landesdirektion angehört. Im Anschluss daran wird die Landesdirektion, soweit erforderlich, Entscheidungen zum genehmigungskonformen Betrieb der Anlage treffen.