Medieninformationen 2010 [LDL]
[053/2010 - 27.04.2010]
Landesdirektion eröffnet Verfahren zur Schiffbarmachung des Kurses 1 des Touristischen Gewässerverbundes
Erstes Verfahren seiner Art im Freistaat Sachsen
Die Landesdirektion Leipzig hat heute mit einer Anhörungskonferenz das Verfahren zur Schiffbarmachung des Kurses 1 zwischen dem Stadthafen Leipzig und dem Cospudener See eröffnet. Dieses Verfahren dient dazu, die grundsätzliche Zulässigkeit der Befahrung des betroffenen Gewässers mit motorbetriebenen Booten zu prüfen, zu gestatten und mit anderen Nutzungen in Einklang zu bringen.
Das Verfahren wird durch die Landesdirektion Leipzig als zuständige Behörde gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes durchgeführt. Es ist das erste seiner Art im Freistaat Sachsen.
Erforderlich wird das Verfahren, da eine zunehmende wassertouristische Nutzung des Leipziger Neuseenlandes und damit auch Interessenskollisionen erwartet werden. Außerdem wurden bisher noch keine einheitlichen Verkehrsregelungen eingeführt, die mögliche Streitfälle eindeutig regeln.
Mit der Erklärung der Schiffbarkeit werden für diese Gewässer Einzelgenehmigungen für Motorboote entbehrlich und gleichzeitig die fehlenden Schifffahrtsregeln eingeführt. Diese werden dann durch die Wasserschutzpolizei bzw. die Landesschifffahrtsbehörde vollzogen.
Die im Ergebnis des Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen werden zunächst ausgewertet und abgewogen. Sofern es für die Entscheidung erforderlich ist, wird die Durchführung einer zweiten Anhörung nicht ausgeschlossen. Zudem ist zur Schiffbarkeitserklärung das Einvernehmen mit den Sächsischen Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herzustellen.
Im Ergebnis wird die Schiffbarkeit durch Bekanntgabe im Amtsblatt gegenüber Jedermann erklärt. Die Landesdirektion Leipzig erwartet dadurch Planungssicherheit für Investoren sowie konstante, verlässliche Bedingungen für alle Nutzer, aber auch eindeutige Regelungen für einen schonenden Bootsverkehr insbesondere auf sensiblen Gewässern.
Interessierten Medienvertretern bietet die Landesdirektion zum Verfahrensablauf ergänzend zu dieser Pressemitteilung ein Hintergrundgespräch an. Interessenten werden gebeten, sich bis Freitag, 30.04.2010, bei der Pressestelle zu melden. Das Gespräch wird dann in der nächsten Woche durchgeführt.
Das Verfahren wird durch die Landesdirektion Leipzig als zuständige Behörde gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes durchgeführt. Es ist das erste seiner Art im Freistaat Sachsen.
Erforderlich wird das Verfahren, da eine zunehmende wassertouristische Nutzung des Leipziger Neuseenlandes und damit auch Interessenskollisionen erwartet werden. Außerdem wurden bisher noch keine einheitlichen Verkehrsregelungen eingeführt, die mögliche Streitfälle eindeutig regeln.
Mit der Erklärung der Schiffbarkeit werden für diese Gewässer Einzelgenehmigungen für Motorboote entbehrlich und gleichzeitig die fehlenden Schifffahrtsregeln eingeführt. Diese werden dann durch die Wasserschutzpolizei bzw. die Landesschifffahrtsbehörde vollzogen.
Die im Ergebnis des Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen werden zunächst ausgewertet und abgewogen. Sofern es für die Entscheidung erforderlich ist, wird die Durchführung einer zweiten Anhörung nicht ausgeschlossen. Zudem ist zur Schiffbarkeitserklärung das Einvernehmen mit den Sächsischen Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herzustellen.
Im Ergebnis wird die Schiffbarkeit durch Bekanntgabe im Amtsblatt gegenüber Jedermann erklärt. Die Landesdirektion Leipzig erwartet dadurch Planungssicherheit für Investoren sowie konstante, verlässliche Bedingungen für alle Nutzer, aber auch eindeutige Regelungen für einen schonenden Bootsverkehr insbesondere auf sensiblen Gewässern.
Interessierten Medienvertretern bietet die Landesdirektion zum Verfahrensablauf ergänzend zu dieser Pressemitteilung ein Hintergrundgespräch an. Interessenten werden gebeten, sich bis Freitag, 30.04.2010, bei der Pressestelle zu melden. Das Gespräch wird dann in der nächsten Woche durchgeführt.