Medieninformationen 2010 [LDL]
[034/2010 - 05.03.2010]
Seydewitz erhält verbesserten Hochwasserschutz
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) erste Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Dahle im Ortsteil Seydewitz genehmigt. Beantragt waren im Wesentlichen die grundhafte Sanierung des vorhandenen Dahledeiches von der Landesgrenze Brandenburg bis zur Bundesstraße B 182 sowie ein sich anschließender Deichneubau und die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer hinter der Ortsbebauung Seydewitz. Außerdem beinhaltet das Vorhaben die Sanierung des Sieles Burckhardshof, die Errichtung einer Deichscharte im Zuge der B 182 und Maßnahmen des Naturschutzes.
Der Antrag wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss im Grundsatz bestätigt, wird jedoch vor Realisierung der Maßnahmen noch durch vertiefende Untersuchungen zum gebietsübergreifenden Hochwasserschutz an Elbe und Dahle, unter anderem zu einem Polder bei Außig, untersetzt werden. Dies resultiert insbesondere aus dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Hochwasserschutzmauer in der Ortslage Außig, wo sich im Anhörungsverfahren die Notwendigkeit weiterer Betrachtungen bestätigte und deshalb die LTV den Antrag im November 2009 zurückzog. Mit der Zulassung der Maßnahmen in Seydewitz ist somit ein erster Schritt zum Schutz der Ortslagen Seydewitz, Außig und Schirmenitz vor einem Hochwasser von Elbe und Dahle vollzogen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Unterlagen werden in der Zeit vom 13. bis 26. April 2010 in der Landesdirektion Leipzig, Raum 435, und im Bauamt der Stadtverwaltung Belgern ausliegen. Die Auslegung wird noch gesondert im Amtsblatt der Stadt Belgern, Ausgabe vom 01. April 2010, bekannt gemacht. Den Grundstücksbetroffenen und Einwendern werden Ausfertigungen des Beschlusses zugestellt.
Der Antrag wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss im Grundsatz bestätigt, wird jedoch vor Realisierung der Maßnahmen noch durch vertiefende Untersuchungen zum gebietsübergreifenden Hochwasserschutz an Elbe und Dahle, unter anderem zu einem Polder bei Außig, untersetzt werden. Dies resultiert insbesondere aus dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Hochwasserschutzmauer in der Ortslage Außig, wo sich im Anhörungsverfahren die Notwendigkeit weiterer Betrachtungen bestätigte und deshalb die LTV den Antrag im November 2009 zurückzog. Mit der Zulassung der Maßnahmen in Seydewitz ist somit ein erster Schritt zum Schutz der Ortslagen Seydewitz, Außig und Schirmenitz vor einem Hochwasser von Elbe und Dahle vollzogen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Unterlagen werden in der Zeit vom 13. bis 26. April 2010 in der Landesdirektion Leipzig, Raum 435, und im Bauamt der Stadtverwaltung Belgern ausliegen. Die Auslegung wird noch gesondert im Amtsblatt der Stadt Belgern, Ausgabe vom 01. April 2010, bekannt gemacht. Den Grundstücksbetroffenen und Einwendern werden Ausfertigungen des Beschlusses zugestellt.