Medieninformationen 2010 [LDL]
[031/2010 - 02.03.2010]
Landesdirektion erteilt Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche e.V. Lotterieerlaubnis
In ihrer Funktion als obere Glücksspielaufsicht des Freistaates Sachsen hat die Landesdirektion Leipzig jetzt der Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche e.V. die Erlaubnis erteilt, in der Zeit vom 08. März 2010 bis zum 07. März 2011 in Dresden die öffentliche Lotterie „Bargeld-Losbrieflotterie Frauenkirche Dresden“ durchzuführen.
Der Reinertrag aus dem Verkauf der Lose wird ausschließlich den satzungsmäßigen gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken des Antragstellers zur Unterstützung des geistlichen und kulturellen Lebens der Frauenkirche Dresden zu Gute kommen. Hierzu führt die Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche e. V. unter anderem auch eigene Projekte durch, wie zum Beispiel die alljährlichen Weihnachtsvespern, das Stille Gedenken am 13. Februar, die Realisierung der Frauenkirchen Festtage oder die Vortragsreihe „Donnerstagsforum“. Außerdem fördert der Verein Projekte in Zusammenarbeit mit der Stiftung Frauenkirche Dresden. Um diese Projekte zu realisieren wird durch den Antragsteller die „Bargeld-Losbrieflotterie Frauenkirche Dresden“ veranstaltet.
Vergleichbare Lotterien wurden bereits in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen durchgeführt.
Die Landesdirektion Leipzig ist seit der Übertragung der Zuständigkeit als obere Glücksspielaufsicht zum 01.01.2010 (siehe Medieninformation 017/2010 vom 05.02.2010) für die Genehmigung dieser Lotterien zuständig.
Der Reinertrag aus dem Verkauf der Lose wird ausschließlich den satzungsmäßigen gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken des Antragstellers zur Unterstützung des geistlichen und kulturellen Lebens der Frauenkirche Dresden zu Gute kommen. Hierzu führt die Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche e. V. unter anderem auch eigene Projekte durch, wie zum Beispiel die alljährlichen Weihnachtsvespern, das Stille Gedenken am 13. Februar, die Realisierung der Frauenkirchen Festtage oder die Vortragsreihe „Donnerstagsforum“. Außerdem fördert der Verein Projekte in Zusammenarbeit mit der Stiftung Frauenkirche Dresden. Um diese Projekte zu realisieren wird durch den Antragsteller die „Bargeld-Losbrieflotterie Frauenkirche Dresden“ veranstaltet.
Vergleichbare Lotterien wurden bereits in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen durchgeführt.
Die Landesdirektion Leipzig ist seit der Übertragung der Zuständigkeit als obere Glücksspielaufsicht zum 01.01.2010 (siehe Medieninformation 017/2010 vom 05.02.2010) für die Genehmigung dieser Lotterien zuständig.