Medieninformationen 2010 [LDL]
[029/2010 - 02.03.2010]
Staatsstraße S 11 kann südlich von Wasewitz ausgebaut werden
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den vom ehemaligen Straßenbauamt Döbeln (jetzt Straßenbauamt Leipzig) beantragten Ausbau der Staatsstraße S 11 südlich von Wasewitz genehmigt.
Mit der Realisierung des Vorhabens wird auf einer Länge von 781 Metern der grundhafte Ausbau der S 11 zwischen den Ortslagen Wasewitz und Nischwitz erfolgen.
Die S 11 erhält durch die Ausbaumaßnahme eine Fahrbahnbreite von 6,50 Meter (2 Fahrstreifen zu je 3,25 Meter) und beidseitige Bankette mit einer Breite von je 1,50 Meter. Auf einer Strecke von rund 100 Metern wird die Breite des östlichen Banketts auf 1,00 Meter reduziert. Die Bankettreduzierung ist notwendig, um Eingriffe in den östlich an die S 11 angrenzenden Gehölzstreifen zu vermeiden.
Im derzeitigen baulichen Zustand wird die S 11 den bestehenden und erwarteten verkehrlichen Anforderungen an eine Staatsstraße nicht mehr gerecht. Sie weist im vorliegenden Streckenabschnitt mit deutlich sichtbaren
Netz-, Längs- und Querrissen erhebliche Schäden am Straßenoberbau auf, die auf eine nur noch unzureichend vorhandene Tragfähigkeit zurückzuführen sind. Im Bereich der Fahrbahnränder treten überdies Spurrillen auf. Dieser Zustand führt insgesamt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf der S 11.
Des Weiteren ist die S 11 angesichts ihrer Verkehrsbedeutung insbesondere für den Schwerverkehr mit einer Fahrbahnbreite von knapp
6,00 Meter im Bestand untertrassiert. Die Bankettbreiten betragen lediglich 0,3 Meter - 0,5 Meter und gewährleisten damit nicht den erforderlichen Sicherheitsraum.
Die planfestgestellte Baumaßnahme ist notwendig, da sie die bestehenden Schäden an der S 11 beseitigt und insbesondere durch die Verbreiterung der Fahrbahn sowie der Bankette zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufs auf der S 11 entsprechend ihrer Bedeutung als Staatsstraße führt. Mit dem planfestgestellten grundhaften Ausbau wird ein für die bestehenden und erwarteten Verkehrsbelastungen tragfähiger Straßenoberbau hergestellt. Ferner wird den Erfordernissen der im gesamten Bauabschnitt an die S 11 angrenzenden Trinkwasserschutzzone mit der Errichtung beidseitiger straßenbegleitender Schutzplanken Rechnung getragen.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.
Mit der Realisierung des Vorhabens wird auf einer Länge von 781 Metern der grundhafte Ausbau der S 11 zwischen den Ortslagen Wasewitz und Nischwitz erfolgen.
Die S 11 erhält durch die Ausbaumaßnahme eine Fahrbahnbreite von 6,50 Meter (2 Fahrstreifen zu je 3,25 Meter) und beidseitige Bankette mit einer Breite von je 1,50 Meter. Auf einer Strecke von rund 100 Metern wird die Breite des östlichen Banketts auf 1,00 Meter reduziert. Die Bankettreduzierung ist notwendig, um Eingriffe in den östlich an die S 11 angrenzenden Gehölzstreifen zu vermeiden.
Im derzeitigen baulichen Zustand wird die S 11 den bestehenden und erwarteten verkehrlichen Anforderungen an eine Staatsstraße nicht mehr gerecht. Sie weist im vorliegenden Streckenabschnitt mit deutlich sichtbaren
Netz-, Längs- und Querrissen erhebliche Schäden am Straßenoberbau auf, die auf eine nur noch unzureichend vorhandene Tragfähigkeit zurückzuführen sind. Im Bereich der Fahrbahnränder treten überdies Spurrillen auf. Dieser Zustand führt insgesamt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf der S 11.
Des Weiteren ist die S 11 angesichts ihrer Verkehrsbedeutung insbesondere für den Schwerverkehr mit einer Fahrbahnbreite von knapp
6,00 Meter im Bestand untertrassiert. Die Bankettbreiten betragen lediglich 0,3 Meter - 0,5 Meter und gewährleisten damit nicht den erforderlichen Sicherheitsraum.
Die planfestgestellte Baumaßnahme ist notwendig, da sie die bestehenden Schäden an der S 11 beseitigt und insbesondere durch die Verbreiterung der Fahrbahn sowie der Bankette zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufs auf der S 11 entsprechend ihrer Bedeutung als Staatsstraße führt. Mit dem planfestgestellten grundhaften Ausbau wird ein für die bestehenden und erwarteten Verkehrsbelastungen tragfähiger Straßenoberbau hergestellt. Ferner wird den Erfordernissen der im gesamten Bauabschnitt an die S 11 angrenzenden Trinkwasserschutzzone mit der Errichtung beidseitiger straßenbegleitender Schutzplanken Rechnung getragen.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.