Medieninformationen 2010 [LDL]
[027/2010 - 01.03.2010]
Raumordnungsverfahren B 87neu wird ausgesetzt
Die Landesdirektion Leipzig und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin/Brandenburg haben das laufende Raumordnungsverfahren zum Vorhaben „B 87 n Leipzig (A14) bis Landesgrenze Berlin / Brandenburg“ ausgesetzt. Dies wurde dem Autobahnamt Sachsen am 26. Februar 2010 mitgeteilt. Entsprechende Mitteilungen gehen zugleich im Verlauf dieser Woche an die 138 im Raumordnungsverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange.
Beide Raumordnungsbehörden reagieren damit auf ein Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen vom 04. Februar 2010 an die Landesdirektion Leipzig. Darin informiert der Planungsverband, dass im Ergebnis der im August und September 2009 geführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen zum Straßenbauvorhaben B 87 n eine erneute Anhörung und Auslegung der Planfortschreibung erforderlich wird. Sichere Arbeitsstände zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen wären nach Aussage des Verbandsvorsitzenden, Landrat Dr. Gerhard Gey, frühestens im IV. Quartal 2010 zu erwarten. Diese Entwicklung war nach Aussage des Verbandsvorsitzenden unvermeidbar, nachdem sich im Rahmen der umfangreich wahrgenommenen Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplanes zur B 87n zum Jahresende zeigte, dass auf zahlreiche Einwendungen nur mit einer partiellen Plananpassung reagiert werden kann.
Die Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen bildet für das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben „B 87 n Leipzig (A14) – Landesgrenze Berlin/Brandenburg“ einen unverzichtbaren rechtlichen Rahmen. Bis zur Vorlage rechtlich sicherer Arbeitsstände bei der Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen zum Straßenbauvorhaben B 87 n bleibt das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben B 87 n ausgesetzt.
Über den Zeitpunkt der Wiedereinsetzung und Weiterführung des Raumordnungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.
Beide Raumordnungsbehörden reagieren damit auf ein Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen vom 04. Februar 2010 an die Landesdirektion Leipzig. Darin informiert der Planungsverband, dass im Ergebnis der im August und September 2009 geführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen zum Straßenbauvorhaben B 87 n eine erneute Anhörung und Auslegung der Planfortschreibung erforderlich wird. Sichere Arbeitsstände zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen wären nach Aussage des Verbandsvorsitzenden, Landrat Dr. Gerhard Gey, frühestens im IV. Quartal 2010 zu erwarten. Diese Entwicklung war nach Aussage des Verbandsvorsitzenden unvermeidbar, nachdem sich im Rahmen der umfangreich wahrgenommenen Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplanes zur B 87n zum Jahresende zeigte, dass auf zahlreiche Einwendungen nur mit einer partiellen Plananpassung reagiert werden kann.
Die Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen bildet für das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben „B 87 n Leipzig (A14) – Landesgrenze Berlin/Brandenburg“ einen unverzichtbaren rechtlichen Rahmen. Bis zur Vorlage rechtlich sicherer Arbeitsstände bei der Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen zum Straßenbauvorhaben B 87 n bleibt das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben B 87 n ausgesetzt.
Über den Zeitpunkt der Wiedereinsetzung und Weiterführung des Raumordnungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.