Medieninformationen 2010 [LDL]
[017/2010 - 05.02.2010]
Freistaat Sachsen konzentriert Glücksspielaufsicht in der Landesdirektion Leipzig
Seit dem 01.01.2010 ist die Landesdirektion Leipzig obere Glücksspielaufsichtsbehörde und damit für den gesamten Freistaat Sachsen für den Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages zuständig. Bislang war lediglich bei der Landesdirektion die Aufsicht für alle sächsischen Spielbanken angesiedelt, die weiterhin bestehen bleibt.
Mit der Übertragung der Funktion als obere Glücksspielaufsichtsbehörde erhielt die Landesdirektion zusätzliche Zuständigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspieles. In Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden der Kommunen und durch eigene Kontrollen sind illegale Glücksspiel- und Wettaktivitäten sowohl in Verkaufsstellen, durch Postwurf- oder E-Mail Sendungen, aber auch im Internet festzustellen und zu unterbinden. Sofern eine freiwillige Geschäftsaufgabe nicht erfolgt, ist dies durch Verfügung anzuordnen und durchzusetzen, einschließlich gerichtlicher Eil- und Hauptsacheverfahren. Bei strafbaren bzw. ordnungsrechtlich relevanten Verstößen erfolgen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft bzw. die Einleitung von Bußgeldverfahren. Durch länderübergreifende Aktivitäten illegaler Anbieter ist die Abstimmung mit anderen Bundesländern von zentraler Bedeutung.
Zudem erfolgt nunmehr zentral von Leipzig aus die Genehmigung und Überwachung von legalem Glücksspiel, zum Beispiel der Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH, der Filialen der Sächsischen Spielbanken GmbH, bei den Lotterieeinnehmern der Klassenlotterien von NKL und SKL, bei gewerblichen Spielevermittlern und bei den Soziallotterien zugunsten gemeinnütziger Zwecke, z.B. der Zoo-Lotterie Leipzig.
Schwerpunkte der Tätigkeit in diesem Bereich sind unangekündigte Kontrollen in den Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH und den Filialen der Sächsischen Spielbanken GmbH. Werden Verstöße festgestellt, wird deren Beseitigung angeordnet oder es werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Für gewerbliche Spielevermittler werden auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen Erlaubnisse erteilt. Im Rahmen der Überwachung werden die erteilten Auflagen kontrolliert und bei Verstößen Bußgeldverfahren eingeleitet oder die Erlaubnisse widerrufen. Bei den Soziallotterien ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens insbesondere der Reinertrag festzulegen. Nach Abschluss der Lotterie ist durch Prüfung der Verwendungsnachweise sicherzustellen, dass der Reinertrag dem jeweils genehmigten sozialen Zweck auch zugeflossen ist.
„Die Übertragung der Funktion der oberen Glückspielaufsicht des Freistaates Sachsen auf die Landesdirektion Leipzig werte ich als einen neuerlichen Vertrauensbeweis an die Leistungsfähigkeit unserer Behörde seitens der Sächsischen Staatsregierung“, so der Präsident der Landesdirektion zu der seiner Behörde übertragenen weiteren zentralen Zuständigkeit.
Mit der Übertragung der Funktion als obere Glücksspielaufsichtsbehörde erhielt die Landesdirektion zusätzliche Zuständigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspieles. In Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden der Kommunen und durch eigene Kontrollen sind illegale Glücksspiel- und Wettaktivitäten sowohl in Verkaufsstellen, durch Postwurf- oder E-Mail Sendungen, aber auch im Internet festzustellen und zu unterbinden. Sofern eine freiwillige Geschäftsaufgabe nicht erfolgt, ist dies durch Verfügung anzuordnen und durchzusetzen, einschließlich gerichtlicher Eil- und Hauptsacheverfahren. Bei strafbaren bzw. ordnungsrechtlich relevanten Verstößen erfolgen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft bzw. die Einleitung von Bußgeldverfahren. Durch länderübergreifende Aktivitäten illegaler Anbieter ist die Abstimmung mit anderen Bundesländern von zentraler Bedeutung.
Zudem erfolgt nunmehr zentral von Leipzig aus die Genehmigung und Überwachung von legalem Glücksspiel, zum Beispiel der Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH, der Filialen der Sächsischen Spielbanken GmbH, bei den Lotterieeinnehmern der Klassenlotterien von NKL und SKL, bei gewerblichen Spielevermittlern und bei den Soziallotterien zugunsten gemeinnütziger Zwecke, z.B. der Zoo-Lotterie Leipzig.
Schwerpunkte der Tätigkeit in diesem Bereich sind unangekündigte Kontrollen in den Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH und den Filialen der Sächsischen Spielbanken GmbH. Werden Verstöße festgestellt, wird deren Beseitigung angeordnet oder es werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Für gewerbliche Spielevermittler werden auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen Erlaubnisse erteilt. Im Rahmen der Überwachung werden die erteilten Auflagen kontrolliert und bei Verstößen Bußgeldverfahren eingeleitet oder die Erlaubnisse widerrufen. Bei den Soziallotterien ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens insbesondere der Reinertrag festzulegen. Nach Abschluss der Lotterie ist durch Prüfung der Verwendungsnachweise sicherzustellen, dass der Reinertrag dem jeweils genehmigten sozialen Zweck auch zugeflossen ist.
„Die Übertragung der Funktion der oberen Glückspielaufsicht des Freistaates Sachsen auf die Landesdirektion Leipzig werte ich als einen neuerlichen Vertrauensbeweis an die Leistungsfähigkeit unserer Behörde seitens der Sächsischen Staatsregierung“, so der Präsident der Landesdirektion zu der seiner Behörde übertragenen weiteren zentralen Zuständigkeit.