Medieninformationen 2010 [LDL]
[009/2010 - 27.01.2010]
Sicherung und Rekultivierung von 5 Leipziger Deponien soll in den nächsten Jahren realisiert werden
Landesdirektion Leipzig bewilligt für Ingenieurleistungen im Jahr 2010 rund 100.000 EUR
Die Landesdirektion Leipzig unterstützt die Stadt Leipzig im Jahr 2010 mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen in Höhe von ca. 100.000 Euro. Diese Mittel stehen für Ingenieurleistungen wie Grundwasseruntersuchungen und Planungsleistungen für 5 Leipziger Deponien, die Deponie „KGA Aue“, Deponie Mölkau, Deponie „Am Tannwald“, Deponie Ludwig-Jahn-Straße, Deponie „Am Zschampert“, zur Verfügung.
Bei den Sicherungs- und Rekultivierungsarbeiten sind Schwerpunkte der Schutz des Grundwassers, die Herstellung der Standsicherheit der Deponien, Errichtung einer Oberflächenabdeckung oder -Abdichtung und die Eingliederung des Deponiekörpers in die Landschaft. Dazu werden auch die Errichtung einer Rekultivierungsschicht mit Mutterboden und anschließender Begrünung als Rasen oder mit Gehölzen geplant.
Mit der Realisierung der Ingenieurleistungen werden die Voraussetzungen für die bauliche Durchführung der Sicherungs- und Rekultivierungsarbeiten und damit für die endgültige Stilllegung der Deponien geschaffen.
Die Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen des Boden- und Grundwasserschutzes im Bereich Deponien zur Verfügung.
Bei den Sicherungs- und Rekultivierungsarbeiten sind Schwerpunkte der Schutz des Grundwassers, die Herstellung der Standsicherheit der Deponien, Errichtung einer Oberflächenabdeckung oder -Abdichtung und die Eingliederung des Deponiekörpers in die Landschaft. Dazu werden auch die Errichtung einer Rekultivierungsschicht mit Mutterboden und anschließender Begrünung als Rasen oder mit Gehölzen geplant.
Mit der Realisierung der Ingenieurleistungen werden die Voraussetzungen für die bauliche Durchführung der Sicherungs- und Rekultivierungsarbeiten und damit für die endgültige Stilllegung der Deponien geschaffen.
Die Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen des Boden- und Grundwasserschutzes im Bereich Deponien zur Verfügung.