Medieninformationen 2010 [LDL]
[008/2010 - 21.01.2010]
Nördlicher Abschnitt des Deiches Sermuth verliert Hochwasserschutzfunktion
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss zur Entwidmung
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen mit Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses die Entwidmung des nördlichen Deichabschnitts der Deichanlage Sermuther Deich gestattet. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird festgestellt, dass die Deichanlage keine öffentliche Hochwasserschutzanlage im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) mehr darstellt und die Landestalsperrenverwaltung aus der Unterhaltungslast für diesen Deichabschnitt entlassen wird.
Der Deichabschnitt befindet sich am linken Ufer der Vereinigten Mulde im Ortsteil Sermuth der Gemeinde Großbothen im Landkreis Leipzig. Der Deich beginnt gewässernah am Hochufer nördlich der Ortslage Sermuth, verläuft in nordwestlicher Richtung linksseitig entlang der Vereinigten Mulde und schließt an den Bahndamm „Großsermuth – Kössern“ an. Der gesamte Deichabschnitt hat eine Länge von 1.400 Metern.
Der entwidmete Deich schützte bisher eine ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche. Während des Augusthochwassers 2002 brach der Deich an insgesamt vier Stellen. Eine Deichbruchstelle wurde zum Schutz der angrenzenden Bahnbrücke bereits 2006 verfüllt. Die übrigen Deichbrüche wurden nicht verschlossen.
Der nach dem Hochwasserschutzkonzept der Mulden empfohlene Schutz vor einem fünfjährlichen Hochwasser wird, für die ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche, im bestehenden Zustand erreicht. Das bedeutet, dass die Flächen statistisch nur aller fünf Jahre überflutet werden.
Mit der Entwidmung hat der Deich seine Funktion als öffentliche Hochwasserschutzanlage verloren. Da er nicht dem Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser dient, konnte dem Antrag der Landestalsperrenverwaltung auf Entwidmung stattgegeben und die Landestalsperrenverwaltung aus der Deichunterhaltung entlassen werden.
Die Maßnahme entspricht dem „Hochwasserschutzkonzept Mulden im Regierungsbezirk Leipzig“ und auch den betroffenen öffentlichen Belangen, insbesondere dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Raumordnung und der Landesplanung, aber auch den Belangen der Wasserwirtschaft.
Als Ausgleich wurde dem hauptsächlich von der Entwidmung betroffenen Landwirtschaftsbetrieb eine Entschädigung zugesprochen, welche im Schadensfall von der Landestalsperrenverwaltung auf Antrag geleistet wird.
Die festgestellten Pläne werden vom 27. Januar bis zum 09. Februar 2010 in der Gemeindeverwaltung Großbothen und in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 02 in 04107 Leipzig, Raum 435 zur Einsicht ausgelegt.
Der Deichabschnitt befindet sich am linken Ufer der Vereinigten Mulde im Ortsteil Sermuth der Gemeinde Großbothen im Landkreis Leipzig. Der Deich beginnt gewässernah am Hochufer nördlich der Ortslage Sermuth, verläuft in nordwestlicher Richtung linksseitig entlang der Vereinigten Mulde und schließt an den Bahndamm „Großsermuth – Kössern“ an. Der gesamte Deichabschnitt hat eine Länge von 1.400 Metern.
Der entwidmete Deich schützte bisher eine ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche. Während des Augusthochwassers 2002 brach der Deich an insgesamt vier Stellen. Eine Deichbruchstelle wurde zum Schutz der angrenzenden Bahnbrücke bereits 2006 verfüllt. Die übrigen Deichbrüche wurden nicht verschlossen.
Der nach dem Hochwasserschutzkonzept der Mulden empfohlene Schutz vor einem fünfjährlichen Hochwasser wird, für die ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche, im bestehenden Zustand erreicht. Das bedeutet, dass die Flächen statistisch nur aller fünf Jahre überflutet werden.
Mit der Entwidmung hat der Deich seine Funktion als öffentliche Hochwasserschutzanlage verloren. Da er nicht dem Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser dient, konnte dem Antrag der Landestalsperrenverwaltung auf Entwidmung stattgegeben und die Landestalsperrenverwaltung aus der Deichunterhaltung entlassen werden.
Die Maßnahme entspricht dem „Hochwasserschutzkonzept Mulden im Regierungsbezirk Leipzig“ und auch den betroffenen öffentlichen Belangen, insbesondere dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Raumordnung und der Landesplanung, aber auch den Belangen der Wasserwirtschaft.
Als Ausgleich wurde dem hauptsächlich von der Entwidmung betroffenen Landwirtschaftsbetrieb eine Entschädigung zugesprochen, welche im Schadensfall von der Landestalsperrenverwaltung auf Antrag geleistet wird.
Die festgestellten Pläne werden vom 27. Januar bis zum 09. Februar 2010 in der Gemeindeverwaltung Großbothen und in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 02 in 04107 Leipzig, Raum 435 zur Einsicht ausgelegt.