Medieninformationen 2010 [LDL]
[006/2010 - 15.01.2010]
Deichinstandsetzung zwischen Zwethau und Schützberg kann fortgesetzt werden
Landesdirektion Leipzig übergibt Planfeststellungsbeschluss an sächsische Landestalsperrenverwaltung
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen den Planfeststellungsbeschluss für die fortführende grundhafte Instandsetzung des rechtsseitigen Elbedeiches zwischen Zwethau – Schützberg erlassen. Damit können für die Bauabschnitte 2 bis 4 die ausführungsreife Planung erarbeitet und im Anschluss die Hochwasserschutzmaßnahmen baulich realisiert werden, um die aktuell vorhandenen Sicherheitsdefizite zu beheben.
Die drei Bauabschnitte befinden sich im rechten Elbvorland nördlich der Stadt Torgau auf dem Gebiet der Gemeinde Großtreben-Zwethau.
Der knapp 2 Kilometer lange zweite Bauabschnitt beginnt westlich der Ortslage Rosenfeld an der ehemaligen Pumpstation Döhlen und endet westlich der Ortslage Neubleesern unmittelbar nördlich des Horstgrabens am Siel Ochsenkopf-Neubleesern. Dort beginnt auch der ca. 1,3 Kilometer lange dritte Bauabschnitt, innerhalb dessen der so genannte „Bockdamm Neubleesern“ von der Binnenseite an den Elbedeich angebunden wird. Im weiteren Verlauf umfasst der dritte Bauabschnitt die Instandsetzung der Deichbruchstelle Dautzschen, an der der Deich auf einer Länge von ca. 450 Metern während des August-Hochwassers 2002 brach. Der Abschnitt endet südwestlich der Ortslage Dautzschen. Hier beginnt der vierte Bauabschnitt, der nach ca. 1 Kilometer südlich der Ortslage Last endet.
Von dem Vorhaben sind Flurstücke der Gemarkungen Rosenfeld und Dautzschen betroffen.
Genehmigt wurde im Wesentlichen die Instandsetzung des vorhandenen rechten Elbedeiches zwischen Zwethau und Schützberg auf einer Gesamtlänge von ca. 4,3 Kilometern. Diese Instandsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der künftigen Funktion des Deiches als Polderumfassungsdamm. Im Rahmen der grundhaften Instandsetzung des zweiten Bauabschnitts erfolgt der Ausbau einer Rohrleitung sowie in einem Teilbereich die Schlitzung des Altdeiches. Die Instandsetzung des dritten Bauabschnitts beinhaltet auch die Instandsetzung des Siels Ochsenkopf Neubleesern zur Bedienbarkeit bei Polderbetrieb.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden in der Zeit vom 08.02.2010 bis 21.02.2010 in den Räumen der Gemeindeverwaltung Großtreben-Zwethau, Dorfstraße 1, 04886 Großtreben-Zwethau, OT Dautzschen und in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 435 zur Einsicht ausgelegt.
Die drei Bauabschnitte befinden sich im rechten Elbvorland nördlich der Stadt Torgau auf dem Gebiet der Gemeinde Großtreben-Zwethau.
Der knapp 2 Kilometer lange zweite Bauabschnitt beginnt westlich der Ortslage Rosenfeld an der ehemaligen Pumpstation Döhlen und endet westlich der Ortslage Neubleesern unmittelbar nördlich des Horstgrabens am Siel Ochsenkopf-Neubleesern. Dort beginnt auch der ca. 1,3 Kilometer lange dritte Bauabschnitt, innerhalb dessen der so genannte „Bockdamm Neubleesern“ von der Binnenseite an den Elbedeich angebunden wird. Im weiteren Verlauf umfasst der dritte Bauabschnitt die Instandsetzung der Deichbruchstelle Dautzschen, an der der Deich auf einer Länge von ca. 450 Metern während des August-Hochwassers 2002 brach. Der Abschnitt endet südwestlich der Ortslage Dautzschen. Hier beginnt der vierte Bauabschnitt, der nach ca. 1 Kilometer südlich der Ortslage Last endet.
Von dem Vorhaben sind Flurstücke der Gemarkungen Rosenfeld und Dautzschen betroffen.
Genehmigt wurde im Wesentlichen die Instandsetzung des vorhandenen rechten Elbedeiches zwischen Zwethau und Schützberg auf einer Gesamtlänge von ca. 4,3 Kilometern. Diese Instandsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der künftigen Funktion des Deiches als Polderumfassungsdamm. Im Rahmen der grundhaften Instandsetzung des zweiten Bauabschnitts erfolgt der Ausbau einer Rohrleitung sowie in einem Teilbereich die Schlitzung des Altdeiches. Die Instandsetzung des dritten Bauabschnitts beinhaltet auch die Instandsetzung des Siels Ochsenkopf Neubleesern zur Bedienbarkeit bei Polderbetrieb.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden in der Zeit vom 08.02.2010 bis 21.02.2010 in den Räumen der Gemeindeverwaltung Großtreben-Zwethau, Dorfstraße 1, 04886 Großtreben-Zwethau, OT Dautzschen und in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 435 zur Einsicht ausgelegt.