Medieninformationen 2010 [LDL]
[005/2010 - 13.01.2010]
Kreiskrankenhaus Delitzsch erwirbt Geschäftsanteile des Landkreises Nordsachsen am Behindertenzentrum Delitzsch
Landesdirektion erteilt Genehmigung
Als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat jetzt die Landesdirektion die Veräußerung von Anteilen des Landkreises Nordsachsen an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH genehmigt.
Bislang waren an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGbmH als Gesellschafter der Landkreis Nordsachsen zu 59,3 % und die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH zu 40,7 % beteiligt.
Mit der erteilten Genehmigung kann jetzt die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH, die selbst ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises ist, den Anteil des Landkreises an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH erwerben. Der Landkreis Nordsachsen ist damit an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH nur noch mittelbar beteiligt.
Durch die Veräußerung fließen dem Kreishaushalt 3,133 Millionen Euro zu.
Zudem können Synergieeffekte bei der Betreibung der Einrichtungen genutzt werden.
Die Landesdirektion Leipzig hat die erforderliche kommunalrechtliche Genehmigung mit Bescheid vom 11.01.2010 erteilt.
Bislang waren an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGbmH als Gesellschafter der Landkreis Nordsachsen zu 59,3 % und die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH zu 40,7 % beteiligt.
Mit der erteilten Genehmigung kann jetzt die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH, die selbst ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises ist, den Anteil des Landkreises an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH erwerben. Der Landkreis Nordsachsen ist damit an der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH nur noch mittelbar beteiligt.
Durch die Veräußerung fließen dem Kreishaushalt 3,133 Millionen Euro zu.
Zudem können Synergieeffekte bei der Betreibung der Einrichtungen genutzt werden.
Die Landesdirektion Leipzig hat die erforderliche kommunalrechtliche Genehmigung mit Bescheid vom 11.01.2010 erteilt.