Medieninformationen 2009 [LDL]
[126/2009 - 04.12.2009]
Landesdirektion erstattet Landkreis Nordsachsen und Stadt Leipzig Kosten für Krankenbehandlung bei Flüchtlingen
Nach Prüfung entsprechender Anträge hat die Landesdirektion jetzt den Ausländerbehörden der Stadt Leipzig und des Landkreises Nordsachsen getätigte kommunale Aufwendungen für die Krankenbehandlung von Flüchtlingen im Jahr 2008 in einer Gesamthöhe von 74.752.17 Euro erstattet. Davon erhielt die Stadt Leipzig einen Betrag in Höhe von 5.784,50 Euro und der Landkreis Nordsachsen einen Betrag in Höhe von 68.967,67 Euro.
Die Kostenerstattung für erforderliche Krankenbehandlung regelt sich nach dem Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG).
Den Ausländerbehörden der Landkreise und der Stadt Leipzig werden gem. § 10 Abs. 2 dieses Gesetzes die erforderlichen Aufwendungen für im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erstattet, soweit sie einen Betrag von 7.669,38 Euro je Person übersteigen.
Die Kostenerstattung für erforderliche Krankenbehandlung regelt sich nach dem Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG).
Den Ausländerbehörden der Landkreise und der Stadt Leipzig werden gem. § 10 Abs. 2 dieses Gesetzes die erforderlichen Aufwendungen für im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erstattet, soweit sie einen Betrag von 7.669,38 Euro je Person übersteigen.