Medieninformationen 2009 [LDL]
[116/2009 - 03.11.2009]
Grünes Licht für Ausbau der B 183 in Zinna
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt mit einem Planfeststellungsbeschluss entschieden, dass der vom Straßenbauamt Leipzig beantragte Ausbau der Bundesstraße B 183 in Zinna realisiert werden darf.
Das Vorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt von Zinna auf einer Länge von einem Kilometer. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Knotenpunkt B 183/Hohe Straße/Dorfstraße, der im derzeitigen Zustand einen Unfallschwerpunkt darstellt, umgestaltet. Hierzu wird die Trasse der B 183 nach Süden abgerückt und die Hohe Straße an die Dorfstraße angebunden. Durch diese Maßnahme kann ein verkehrssicherer und standardgerechter An-schluss der Dorfstraße und der Hohe Straße an die B 183 hergestellt werden. Um die fußläufige Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke zu gewährleisten, wird ein neuer Gehweg auf der Nordseite der B 183 mit Anbindung an die Hohe Straße errichtet. Die übrigen bereits vorhandenen Gehwege werden an die neuen Höhenverhältnisse der Fahrbahn angepasst. Das Vorhaben beinhaltet weiterhin die Neuerrichtung von zwei zusätzlichen Querungshilfen auf der B 183, den standartgerechten Ausbau der beidseitig vorhandenen Bushaltestellen sowie den Neubau eines Regenwasserkanals.
Der Ausbau der B 183 ist notwendig, da sich der Streckenabschnitt im Bereich der Ortsdurch-fahrt von Zinna gegenwärtig in einem unbefriedigenden Zustand befindet. Dies betrifft speziell den westlichen Ortseingang von Zinna, da die B 183 in diesem Bereich aufgrund des knickartigen Straßenverlaufs und der mangelhaften Anbindung der Dorfstraße und der Hohe Straße ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweist. Das bestehende Entwässerungssystem der B 183 ist unterdimensioniert und verfügt nur über eine unzureichende Längsneigung, so dass ein vollständiger Wasserabfluss nicht gegeben ist. Darüber hinaus entsprechen die vorhandenen Bushaltestellen nicht den Anforderungen, um die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für Schulkinder, zu gewährleisten. Mit dem Straßenausbau werden diese Defizite behoben.
Das Vorhaben stellt in Teilen eine wesentliche Änderung des vorhandenen Verkehrsweges im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) dar. Für insgesamt 4 Gebäude wurden daraufhin Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen festgestellt. Die Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr bleibt für die Anwohner unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens an.
Das Vorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt von Zinna auf einer Länge von einem Kilometer. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Knotenpunkt B 183/Hohe Straße/Dorfstraße, der im derzeitigen Zustand einen Unfallschwerpunkt darstellt, umgestaltet. Hierzu wird die Trasse der B 183 nach Süden abgerückt und die Hohe Straße an die Dorfstraße angebunden. Durch diese Maßnahme kann ein verkehrssicherer und standardgerechter An-schluss der Dorfstraße und der Hohe Straße an die B 183 hergestellt werden. Um die fußläufige Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke zu gewährleisten, wird ein neuer Gehweg auf der Nordseite der B 183 mit Anbindung an die Hohe Straße errichtet. Die übrigen bereits vorhandenen Gehwege werden an die neuen Höhenverhältnisse der Fahrbahn angepasst. Das Vorhaben beinhaltet weiterhin die Neuerrichtung von zwei zusätzlichen Querungshilfen auf der B 183, den standartgerechten Ausbau der beidseitig vorhandenen Bushaltestellen sowie den Neubau eines Regenwasserkanals.
Der Ausbau der B 183 ist notwendig, da sich der Streckenabschnitt im Bereich der Ortsdurch-fahrt von Zinna gegenwärtig in einem unbefriedigenden Zustand befindet. Dies betrifft speziell den westlichen Ortseingang von Zinna, da die B 183 in diesem Bereich aufgrund des knickartigen Straßenverlaufs und der mangelhaften Anbindung der Dorfstraße und der Hohe Straße ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweist. Das bestehende Entwässerungssystem der B 183 ist unterdimensioniert und verfügt nur über eine unzureichende Längsneigung, so dass ein vollständiger Wasserabfluss nicht gegeben ist. Darüber hinaus entsprechen die vorhandenen Bushaltestellen nicht den Anforderungen, um die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für Schulkinder, zu gewährleisten. Mit dem Straßenausbau werden diese Defizite behoben.
Das Vorhaben stellt in Teilen eine wesentliche Änderung des vorhandenen Verkehrsweges im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) dar. Für insgesamt 4 Gebäude wurden daraufhin Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen festgestellt. Die Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr bleibt für die Anwohner unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens an.