Medieninformationen 2009 [LDL]
[103/2009 - 04.09.2009]
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Lobers
Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs wird entgegengewirkt
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den Ausbau des Lobers auf Antrag des Staatsbetriebes Landestalsperrenverwaltung, vertreten durch den Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster in Rötha, gestattet. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss wurde der Antragstellerin und nachrichtlich der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als Projektträger zugestellt.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde das Baurecht für die Realisierung des Vorhabens „Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den Hangendgrundwasserleiter und Entfernung der Kolmationsschicht im Bereich der Stadt Delitzsch“ hergestellt.
Der Ausbau des Lobers erfolgt im Stadtgebiet Delitzsch in drei Bauabschnitten auf der Gesamtgewässerstrecke von sechs Kilometern zwischen dem Ortsteil Schenkenberg (Höhe Gartenanlage) in der Nähe der Kosebruch Teiche und dem Ortsteil Döbernitz in Höhe der Brücke „Bahnweg“.
Das planfestgestellte Vorhaben ist Bestandteil einer Komplexmaßnahme zur Gefahrenabwehr. Diese Komplexmaßnahme beinhaltet neben der Entfernung der Kolmationsschicht (Sedimentationsschicht mit sehr geringer Durchlässigkeit) und dem Gewässerausbau in drei Abschnitten auch den Rückbau des Loberwehrs einschließlich der Folgemaßnahmen Speisung des Wallgrabens und alternative Wasserentnahme für die Biomassekraftwerk Delitzsch GmbH. Diese drei Teilobjekte wurden bereits durch das Landratsamt Nordsachsen genehmigt.
In dem Plangebiet wurde während des aktiven Braunkohletagebaus der Tagebaue Delitzsch-Südwest/Breitenfeld und Rösa das Grundwasser abgesenkt, so dass ein Absenkungstrichter entstanden ist, der sich seit der Einstellung des Braunkohlenabbaus einschl. des Abstellens der Pumpen wieder füllt. So steigt derzeit das Grundwasser in der gesamten Region - auch unabhängig von der Herstellung der Tagebauseen - großräumig an. In Folge des Grundwasserwie-deranstiegs treten Beeinträchtigungen an der Bausubstanz auf. Insbesondere kommt es in der Stadt Delitzsch zunehmend zu Vernässungen von Kellern in Wohngebäuden. Das Stadtgebiet Delitzsch gehört somit zu den Konfliktbereichen, die im Zusammenhang mit den Folgen des Grundwasserwiederanstiegs flächendeckend ermittelt wurden. Ziel der jetzt genehmigten Maßnahme ist es daher, den Grundwasserstand abzusenken, da nach derzeitigem Erkenntnisstand insgesamt 607 Gebäude im Delitzscher Stadtgebiet von den Folgen des Grundwasserwiederanstiegs betroffen sind.
Mit der Entfernung der Kolmationsschicht und dem Gewässerausbau kann der Lober seine Vorflutfunktion wieder aufnehmen, und die Grundwasserstände in der Stadt Delitzsch werden sich reduzieren, was den Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs entgegenwirkt. Nach der Realisierung des Vorhabens verbleiben noch 113 Gebäude, die über Einzellösungen einen gesonderten Schutz erhalten.
Möglich schienen im Ergebnis hydrogeologischer Berechnungen Einzellösungen (Kellerverfüllung, Weiße Wanne, etc.) sowie die Variante der Absenkung des Seewasserspiegels im Werbeliner See auf + 92 m NHN einschließlich weiterer Einzelmaßnahmen. Nach umfangreicher Prüfung aller Varianten wurde festgestellt, dass die Kombination aus der Komplexmaßnahme des Loberausbaus einschließlich der Einzellösungen als die nachhaltigste und wirtschaftlichste Lösung vorzugswürdig war.
Die Realisierung des Loberausbaus soll noch in diesem Jahr mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von 18 Monaten gerechnet. Für die Realisierung dieses Vorhabens sind ca. 7,5 Millionen Euro Nettobaukosten veranschlagt.
Im Planfeststellungsverfahren wurden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Des Weiteren stellt sich die beantragte Vorzugsvariante im Rahmen der Prüfung der Planungsalternativen alternativlos dar. Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden ausreichend kompensiert.
Denjenigen, die Einwendungen gegen das nunmehr genehmigte Vorhaben erhoben haben, und den Betroffenen wird der Beschluss in nächster Zeit förmlich zugestellt. Ferner werden die Pläne samt Beschluss in der Stadt Delitzsch und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Beginn und Zeitraum der Auslegung wird noch auf dem Wege der ortsüblichen Veröffentlichung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt und des Landkreises Delitzsch sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar, Zwochau und dem Verwal-tungsverband Wiedemar gesondert bekannt gemacht.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde das Baurecht für die Realisierung des Vorhabens „Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den Hangendgrundwasserleiter und Entfernung der Kolmationsschicht im Bereich der Stadt Delitzsch“ hergestellt.
Der Ausbau des Lobers erfolgt im Stadtgebiet Delitzsch in drei Bauabschnitten auf der Gesamtgewässerstrecke von sechs Kilometern zwischen dem Ortsteil Schenkenberg (Höhe Gartenanlage) in der Nähe der Kosebruch Teiche und dem Ortsteil Döbernitz in Höhe der Brücke „Bahnweg“.
Das planfestgestellte Vorhaben ist Bestandteil einer Komplexmaßnahme zur Gefahrenabwehr. Diese Komplexmaßnahme beinhaltet neben der Entfernung der Kolmationsschicht (Sedimentationsschicht mit sehr geringer Durchlässigkeit) und dem Gewässerausbau in drei Abschnitten auch den Rückbau des Loberwehrs einschließlich der Folgemaßnahmen Speisung des Wallgrabens und alternative Wasserentnahme für die Biomassekraftwerk Delitzsch GmbH. Diese drei Teilobjekte wurden bereits durch das Landratsamt Nordsachsen genehmigt.
In dem Plangebiet wurde während des aktiven Braunkohletagebaus der Tagebaue Delitzsch-Südwest/Breitenfeld und Rösa das Grundwasser abgesenkt, so dass ein Absenkungstrichter entstanden ist, der sich seit der Einstellung des Braunkohlenabbaus einschl. des Abstellens der Pumpen wieder füllt. So steigt derzeit das Grundwasser in der gesamten Region - auch unabhängig von der Herstellung der Tagebauseen - großräumig an. In Folge des Grundwasserwie-deranstiegs treten Beeinträchtigungen an der Bausubstanz auf. Insbesondere kommt es in der Stadt Delitzsch zunehmend zu Vernässungen von Kellern in Wohngebäuden. Das Stadtgebiet Delitzsch gehört somit zu den Konfliktbereichen, die im Zusammenhang mit den Folgen des Grundwasserwiederanstiegs flächendeckend ermittelt wurden. Ziel der jetzt genehmigten Maßnahme ist es daher, den Grundwasserstand abzusenken, da nach derzeitigem Erkenntnisstand insgesamt 607 Gebäude im Delitzscher Stadtgebiet von den Folgen des Grundwasserwiederanstiegs betroffen sind.
Mit der Entfernung der Kolmationsschicht und dem Gewässerausbau kann der Lober seine Vorflutfunktion wieder aufnehmen, und die Grundwasserstände in der Stadt Delitzsch werden sich reduzieren, was den Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs entgegenwirkt. Nach der Realisierung des Vorhabens verbleiben noch 113 Gebäude, die über Einzellösungen einen gesonderten Schutz erhalten.
Möglich schienen im Ergebnis hydrogeologischer Berechnungen Einzellösungen (Kellerverfüllung, Weiße Wanne, etc.) sowie die Variante der Absenkung des Seewasserspiegels im Werbeliner See auf + 92 m NHN einschließlich weiterer Einzelmaßnahmen. Nach umfangreicher Prüfung aller Varianten wurde festgestellt, dass die Kombination aus der Komplexmaßnahme des Loberausbaus einschließlich der Einzellösungen als die nachhaltigste und wirtschaftlichste Lösung vorzugswürdig war.
Die Realisierung des Loberausbaus soll noch in diesem Jahr mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von 18 Monaten gerechnet. Für die Realisierung dieses Vorhabens sind ca. 7,5 Millionen Euro Nettobaukosten veranschlagt.
Im Planfeststellungsverfahren wurden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Des Weiteren stellt sich die beantragte Vorzugsvariante im Rahmen der Prüfung der Planungsalternativen alternativlos dar. Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden ausreichend kompensiert.
Denjenigen, die Einwendungen gegen das nunmehr genehmigte Vorhaben erhoben haben, und den Betroffenen wird der Beschluss in nächster Zeit förmlich zugestellt. Ferner werden die Pläne samt Beschluss in der Stadt Delitzsch und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Beginn und Zeitraum der Auslegung wird noch auf dem Wege der ortsüblichen Veröffentlichung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt und des Landkreises Delitzsch sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar, Zwochau und dem Verwal-tungsverband Wiedemar gesondert bekannt gemacht.