Medieninformationen 2009 [LDL]
[008/2009 - 23.01.2009]
Trotz Einbürgerungstest erheblicher Anstieg an Einbürgerungen
Kurse und Tests werden umfangreich in Anspruch genommen
Die Landesdirektion Leipzig zieht zum Ende des Jahres 2008 und nach Inkrafttreten der Einbürgerungstestverordnung eine erste Bilanz: Die verwaltungsmäßige Umsetzung dieser neuen Aufgabe funktioniert problemlos. Erste Ansprechpartner für Einbürgerungswillige sind nach wie vor die Einbürgerungsbehörden in den Landratsämtern und der Kreisfreien Stadt Leipzig, die darüber informieren, ob das staatsbürgerliche Grundwissen im Einzelfall für eine Einbürgerung durch einen bestandenen Test nachgewiesen werden muss.
Die Volkshochschulen in Sachsen bieten kontinuierlich sowohl Einbürgerungskurse als auch Einbürgerungstests an. Aber auch ohne Kurs und ohne einen Einbürgerungsantrag gestellt zu haben, ist die Ablegung eines Einbürgerungstests möglich.
Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer, die Deutsche werden wollen, den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ablegen. Abgefragt wird Grundwissen zu Politik, Geschichte und Gesellschaft. Aus insgesamt 310 Fragen werden jeweils 33 ausgewählt. Bestanden hat, wer mindestens 17 Fragen binnen 60 Minuten richtig beantwortet. Es werden jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Die Teilnahme kostet 25 Euro und kann beliebig oft wiederholt werden. Wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben hat, muss den Test nicht mehr machen.
Im Direktionsbezirk Leipzig beraten die Stadt Leipzig sowie die Landratsämter Leipzig und Nordsachsen Einbürgerungswillige, ob sie bereits die sonstigen - insbesondere die zeitlichen - Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sie informieren auch darüber, wo sie gegebenenfalls einen Sprachtest und wo sie den Einbürgerungstest ablegen können. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt jedoch nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Beabsichtigen die Staatsangehörigkeitsbehörden nach Erreichen aller Voraussetzungen des Antragstellers eine Einbürgerung, ist die Zustimmung dazu bei der Landesdirektion Leipzig einzuholen. Die Landesdirektion Leipzig konnte im Jahr 2008 448 Mal die Zustimmung für eine Einbürgerung erteilen. In den Vergleichsjahren 2006 und 2007 wurden 283 bzw. 285 Zustimmungen zur Einbürgerung erteilt.
Bei den Eingebürgerten handelt es sich um ehemalige Staatsangehörige aus fast allen Ländern der Erde. Die meisten Vertreter besaßen vor der Einbürgerung die vietnamesische (52), ukrai-nische (51), irakische (51) und die russische (34) Staatsangehörigkeit.
Die Volkshochschulen in Sachsen bieten kontinuierlich sowohl Einbürgerungskurse als auch Einbürgerungstests an. Aber auch ohne Kurs und ohne einen Einbürgerungsantrag gestellt zu haben, ist die Ablegung eines Einbürgerungstests möglich.
Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer, die Deutsche werden wollen, den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ablegen. Abgefragt wird Grundwissen zu Politik, Geschichte und Gesellschaft. Aus insgesamt 310 Fragen werden jeweils 33 ausgewählt. Bestanden hat, wer mindestens 17 Fragen binnen 60 Minuten richtig beantwortet. Es werden jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Die Teilnahme kostet 25 Euro und kann beliebig oft wiederholt werden. Wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben hat, muss den Test nicht mehr machen.
Im Direktionsbezirk Leipzig beraten die Stadt Leipzig sowie die Landratsämter Leipzig und Nordsachsen Einbürgerungswillige, ob sie bereits die sonstigen - insbesondere die zeitlichen - Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sie informieren auch darüber, wo sie gegebenenfalls einen Sprachtest und wo sie den Einbürgerungstest ablegen können. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt jedoch nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Beabsichtigen die Staatsangehörigkeitsbehörden nach Erreichen aller Voraussetzungen des Antragstellers eine Einbürgerung, ist die Zustimmung dazu bei der Landesdirektion Leipzig einzuholen. Die Landesdirektion Leipzig konnte im Jahr 2008 448 Mal die Zustimmung für eine Einbürgerung erteilen. In den Vergleichsjahren 2006 und 2007 wurden 283 bzw. 285 Zustimmungen zur Einbürgerung erteilt.
Bei den Eingebürgerten handelt es sich um ehemalige Staatsangehörige aus fast allen Ländern der Erde. Die meisten Vertreter besaßen vor der Einbürgerung die vietnamesische (52), ukrai-nische (51), irakische (51) und die russische (34) Staatsangehörigkeit.