Medieninformationen 2008 [LDL]
[091/2008 - 24.07.2008]
Bundesstraße B 182 kann in Schirmenitz ausgebaut werden
Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss
Das Regierungspräsidium hat jetzt entschieden, dass der Ausbau der B 182 in Schirmenitz durch das Straßenbauamt Döbeln realisiert werden darf.
Die B 182 hat eine bedeutende Verbindungsfunktion zum Mittelzentrum Riesa. Zudem dient sie in Schirmenitz selbst der Anbindung der Kreisstraße K 8922 sowie der örtlichen Sammelstraßen der angrenzenden Wohngebiete. Im derzeitigen Zustand besitzt die B 182 eine Fahrbahnbreite von 6,00 m, die nicht den Anforderungen eines störungsfreien Verkehrs auf einer Bundesstraße entspricht. Darüber hinaus bestehen Sicherheitsrisiken für die Bewohner von Schirmenitz aufgrund ungenügend ausgebauter oder nicht vorhandener Gehwege, nicht regelgerechter Bushaltestellen, schlechter Sichtverhältnisse und problematischer Zufahrten.
Im Zuge des Ausbaus erhält die B 182 eine durchgehende einheitliche Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen einseitig angelegten Gehweg. Der Charakter der B 182 als angebaute Ortsdurchfahrt wird dadurch betont und der Straßenzug kann zukünftig seiner Verbindungs- und Erschließungsfunktion gerecht werden.
Das Brückenbauwerk, das die B 182 in der Ortslage Schirmenitz über die Tauschke führt, wird aufgrund der vorhandenen Mängel, wie Risse zwischen Bruchsteingewölbe und Betongewölbe, Durchfeuchtungen im Mauerwerksbereich und Steinausbrüchen oberhalb der Widerlager, im Zuge des Ausbaus der B 182 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Der Vorhabenträger ist verpflichtet worden, die Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren. Dafür seien beispielhaft der Rückbau versiegelter Flächen und die ergänzende Pflanzung von Straßenbäumen genannt. Außerdem werden die Straßenböschungen durch Rasenansaat begrünt und mit Gehölzen bepflanzt, um den Boden gegen Erosion zu sichern und die B 182 besser in das Landschaftsbild einzubinden.
Die B 182 hat eine bedeutende Verbindungsfunktion zum Mittelzentrum Riesa. Zudem dient sie in Schirmenitz selbst der Anbindung der Kreisstraße K 8922 sowie der örtlichen Sammelstraßen der angrenzenden Wohngebiete. Im derzeitigen Zustand besitzt die B 182 eine Fahrbahnbreite von 6,00 m, die nicht den Anforderungen eines störungsfreien Verkehrs auf einer Bundesstraße entspricht. Darüber hinaus bestehen Sicherheitsrisiken für die Bewohner von Schirmenitz aufgrund ungenügend ausgebauter oder nicht vorhandener Gehwege, nicht regelgerechter Bushaltestellen, schlechter Sichtverhältnisse und problematischer Zufahrten.
Im Zuge des Ausbaus erhält die B 182 eine durchgehende einheitliche Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen einseitig angelegten Gehweg. Der Charakter der B 182 als angebaute Ortsdurchfahrt wird dadurch betont und der Straßenzug kann zukünftig seiner Verbindungs- und Erschließungsfunktion gerecht werden.
Das Brückenbauwerk, das die B 182 in der Ortslage Schirmenitz über die Tauschke führt, wird aufgrund der vorhandenen Mängel, wie Risse zwischen Bruchsteingewölbe und Betongewölbe, Durchfeuchtungen im Mauerwerksbereich und Steinausbrüchen oberhalb der Widerlager, im Zuge des Ausbaus der B 182 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Der Vorhabenträger ist verpflichtet worden, die Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren. Dafür seien beispielhaft der Rückbau versiegelter Flächen und die ergänzende Pflanzung von Straßenbäumen genannt. Außerdem werden die Straßenböschungen durch Rasenansaat begrünt und mit Gehölzen bepflanzt, um den Boden gegen Erosion zu sichern und die B 182 besser in das Landschaftsbild einzubinden.