Medieninformationen 2008 [LDL]
[083/2008 - 11.07.2008]
Regierungspräsidium genehmigt Anlagenänderung zur Herstellung von Zeitungsdruckpapier am Standort Eilenburg
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Stora Enso Sachsen GmbH in Eilenburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zeitungsdruckpapier erteilt. Genehmigt wurde die Errichtung einer teilautomatisierten Altpapiersortieranlage mit einem maximalen Durchsatz von 30 Tonnen pro Stunde. Damit steigt die Altpapiersortierkapazität des Werkes insgesamt auf 180.000 Tonnen pro Jahr.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf 3,5 Millionen Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft. Im Ergebnis und zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Arbeitsschutzrecht, zum Bauordnungsrecht und zum Denkmalschutzrecht auferlegt. Deren Einhaltung wird durch die Fachbehörden überwacht.
So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle der Sortierhalle die festgelegte Emissionsbegrenzung für Staub von 10 mg/m³ nicht überschritten werden darf. Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Quartal 2009 in Betrieb genommen werden.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf 3,5 Millionen Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft. Im Ergebnis und zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Arbeitsschutzrecht, zum Bauordnungsrecht und zum Denkmalschutzrecht auferlegt. Deren Einhaltung wird durch die Fachbehörden überwacht.
So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle der Sortierhalle die festgelegte Emissionsbegrenzung für Staub von 10 mg/m³ nicht überschritten werden darf. Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Quartal 2009 in Betrieb genommen werden.