Medieninformationen 2008 [LDL]
[080/2008 - 10.07.2008]
Regierungspräsidium beendet Streit zwischen Stadt Leipzig und Investor
Behörde setzt auf baldige Bebauung exponierter Flächen in der Innenstadt
Das Regierungspräsidium Leipzig hat heute durch eine einvernehmliche Vereinbarung den Streit zwischen der mfi Management für Immobilien AG und der Stadt Leipzig über die Frage der Denkmaleigenschaft des ehemaligen Kaufhauses am Brühl und die Frage der Zulässigkeit eines Abbruchs beendet. Die Vereinbarung wurde zwischen dem Regierungspräsidium Leipzig, der mfi Management für Immobilien GmbH und dem Landesamt für Denkmalpflege geschlossen. Damit wurde zugleich das Widerspruchsverfahren zwischen dem Investor und der Stadt Leipzig zum Abschluss gebracht.
Das Kaufhaus wurde beim Luftangriff am 04.12.1943 von Brandbomben getroffen und stark beschädigt. In den Jahren 1947 bis 1949 wurde das Gebäude wieder für den Warenverkauf freigegeben und in den Jahren 1965 bis 1968 durchgreifend umgebaut und modernisiert. Aus ökonomischen Gründen verwendete man damals die Altbausubstanz im Wesentlichen weiter und blendete die inzwischen ebenfalls denkmalgeschützte Aluminiumfassade des Leipziger Künstlers Harry Müller vor.
Mit der Vereinbarung wurde nunmehr Einvernehmen dahingehend erzielt, dass die mfi vom Kulturdenkmal das am besten erhaltene Fassadenelement an der historischen Nordseite des Gebäudes auf einer Länge von 15 m erhalten und in seiner Gesamtheit für die Öffentlichkeit nach 40 Jahren erstmalig wieder erlebbar machen wird. Damit wird nicht nur die Aluminiumverkleidung von Harry Müller weiter zum Stadtbild von Leipzig gehören, sondern auch ein bauhistorisches Zeugnis des um 1907/1908 vom Leipziger Architekten Emil Franz Hänsel erbauten Gebäudes für alle interessierten Bürger zugänglich werden.
Die Vereinbarung wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mitgezeichnet und auf diesem Weg das erforderliche Benehmen mit der zuständigen Fachbehörde des Freistaates hergestellt.
Damit steht aus Sicht des Regierungspräsidiums Leipzig dem Baubeginn auf einer der exponiertesten Flächen der Innenstadt von Leipzig nichts im Wege. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass die Stadt zügig am Bebauungsplan weiter arbeitet und diesen bald erfolgreich zum Abschluss bringt.
Das Kaufhaus wurde beim Luftangriff am 04.12.1943 von Brandbomben getroffen und stark beschädigt. In den Jahren 1947 bis 1949 wurde das Gebäude wieder für den Warenverkauf freigegeben und in den Jahren 1965 bis 1968 durchgreifend umgebaut und modernisiert. Aus ökonomischen Gründen verwendete man damals die Altbausubstanz im Wesentlichen weiter und blendete die inzwischen ebenfalls denkmalgeschützte Aluminiumfassade des Leipziger Künstlers Harry Müller vor.
Mit der Vereinbarung wurde nunmehr Einvernehmen dahingehend erzielt, dass die mfi vom Kulturdenkmal das am besten erhaltene Fassadenelement an der historischen Nordseite des Gebäudes auf einer Länge von 15 m erhalten und in seiner Gesamtheit für die Öffentlichkeit nach 40 Jahren erstmalig wieder erlebbar machen wird. Damit wird nicht nur die Aluminiumverkleidung von Harry Müller weiter zum Stadtbild von Leipzig gehören, sondern auch ein bauhistorisches Zeugnis des um 1907/1908 vom Leipziger Architekten Emil Franz Hänsel erbauten Gebäudes für alle interessierten Bürger zugänglich werden.
Die Vereinbarung wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mitgezeichnet und auf diesem Weg das erforderliche Benehmen mit der zuständigen Fachbehörde des Freistaates hergestellt.
Damit steht aus Sicht des Regierungspräsidiums Leipzig dem Baubeginn auf einer der exponiertesten Flächen der Innenstadt von Leipzig nichts im Wege. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass die Stadt zügig am Bebauungsplan weiter arbeitet und diesen bald erfolgreich zum Abschluss bringt.