Medieninformationen 2008 [LDL]
[058/2008 - 08.05.2008]
Regierungspräsidium erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Anlage zur Kunststoffzerkleinerung in Espenhain
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Sächsische Recyclingwerke GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Kunststoffzerkleinerung mit einer Gesamtlagerkapazität von 120 Tonnen und einer maximalen Durchsatzleistung von 32 Tonnen pro Tag am Standort Espenhain erteilt.
Das Vorhaben beinhaltet die Aufarbeitung der Abfälle aus den vorhandenen Behandlungsanlagen für Shredderleichtfraktion und Shredderschwerfraktion durch Zerkleinerung der Bestandteile der anfallenden Kunststofffraktion. Die Aufarbeitung ist erforderlich, um die Kunststofffraktion als Zuschlagstoff zur Herstellung neuer Kunststoffe zu verwenden.
Die Investitionssumme für die Errichtung beläuft sich auf 400.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bereits bestehenden Arbeitsplätze gesichert sowie ein neuer Arbeitsplatz geschaffen.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen hinsichtlich des Immissionsschutz-, Abfall-, Arbeitsschutz- und Baurechts auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle die staubförmigen Emissionen jeweils die Massenkonzentrationen von 10 mg/m³ nicht überschreiten dürfen.
Die Anlage soll nach Angaben der Firma noch im ersten Halbjahr 2008 in Betrieb gehen.
Das Vorhaben beinhaltet die Aufarbeitung der Abfälle aus den vorhandenen Behandlungsanlagen für Shredderleichtfraktion und Shredderschwerfraktion durch Zerkleinerung der Bestandteile der anfallenden Kunststofffraktion. Die Aufarbeitung ist erforderlich, um die Kunststofffraktion als Zuschlagstoff zur Herstellung neuer Kunststoffe zu verwenden.
Die Investitionssumme für die Errichtung beläuft sich auf 400.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bereits bestehenden Arbeitsplätze gesichert sowie ein neuer Arbeitsplatz geschaffen.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen hinsichtlich des Immissionsschutz-, Abfall-, Arbeitsschutz- und Baurechts auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle die staubförmigen Emissionen jeweils die Massenkonzentrationen von 10 mg/m³ nicht überschreiten dürfen.
Die Anlage soll nach Angaben der Firma noch im ersten Halbjahr 2008 in Betrieb gehen.