Medieninformationen 2008 [LDL]
[048/2008 - 24.04.2008]
Fördermittel für Wasserwehren jetzt beim Regierungspräsidium beantragen
Leistungsfähigen und modern ausgestatteten kommunalen Wasserwehren kommt eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung von Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes und der Bewältigung akuter Hochwassersituationen zu. Dem Rechnung tragend, besteht dieses Jahr die Möglichkeit, die Arbeit der Wasserwehren im Rahmen der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes zu unterstützen.
Wie bereits vom Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft informiert, haben die Kommunen die Möglichkeit, bis zum 31.05.2008 bei den zuständigen Regierungspräsidien die Anträge zur Förderung einzureichen. Mit Hilfe dieser Förderung können sich die Wasserwehren bestmöglich für ein etwaiges Hochwasser rüsten und ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Errichtung der Wasserwehr und zur Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel nachkommen. Der Freistaat stellt hierfür in diesem Jahr insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Anschaffung der Grundausstattung, z.B. Sandsäcke, Regenjacken, Schwimmwesten, Stiefel, Schaufeln, Markierungsfähnchen. Der Fördersatz beläuft sich auf 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nach Vorliegen aller Anträge im Freistaat Sachsen wird über die Förderung der einzelnen Maßnahmen durch die Bewilligungsbehörden, in Abstimmung mit dem SMUL, entschieden. Mit einer Förderentscheidung ist bis September 2008 zu rechnen.
Wie bereits vom Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft informiert, haben die Kommunen die Möglichkeit, bis zum 31.05.2008 bei den zuständigen Regierungspräsidien die Anträge zur Förderung einzureichen. Mit Hilfe dieser Förderung können sich die Wasserwehren bestmöglich für ein etwaiges Hochwasser rüsten und ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Errichtung der Wasserwehr und zur Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel nachkommen. Der Freistaat stellt hierfür in diesem Jahr insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Anschaffung der Grundausstattung, z.B. Sandsäcke, Regenjacken, Schwimmwesten, Stiefel, Schaufeln, Markierungsfähnchen. Der Fördersatz beläuft sich auf 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nach Vorliegen aller Anträge im Freistaat Sachsen wird über die Förderung der einzelnen Maßnahmen durch die Bewilligungsbehörden, in Abstimmung mit dem SMUL, entschieden. Mit einer Förderentscheidung ist bis September 2008 zu rechnen.