Medieninformationen 2007 [LDL]
[127/2007 - 12.12.2007]
BMW darf Montagehalle erweitern
Regierungspräsidium erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Nachdem das Regierungspräsidium vor wenigen Tagen die Erweiterung des Karosseriebaus am Standort des BMW - Werkes in Leipzig gestattet hat (vgl. PM 126/2007 vom 05.12.2007), wurde der Firma BMW AG, Werk Leipzig jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der Montagehalle erteilt.
Genehmigt wurde die bauliche Erweiterung der bestehenden Montagehalle, so dass auf einer Gesamtfläche von ca. 4.360 m² ein sogenannter Finger zusätzlich angebaut und ein bereits vorhandener Finger erweitert werden darf. Diese Erweiterung ist für das Leipziger BMW – Werk Voraussetzung, um die Umstellung Montagetechnologie von Kettenförderbändern auf die sogenannte Schubplattentechnik vornehmen zu können. Mit dieser Umstellung werden sowohl eine Taktzeitverkürzung als auch ergonomisch günstigere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter erreicht. Weiterhin wird die Produktion weiterer Fahrzeugtypen gleicher Baureihe ermöglicht.
Das Vorhaben führt zu keiner Erhöhung der Gesamtkapazität des Werkes von 195.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. von 650 Einheiten pro Tag als auch zu keiner Kapazitätssteigerung der Rohkarossenfertigung von 216.000 Stück pro Jahr.
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurde das Unternehmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Immissionsschutzrechtes, des Abfallrechtes, des Arbeitsschutzrechtes und des Bauordnungsrechtes verpflichtet. So ist zu gewährleisten, dass Nachteile bzw. Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vermieden werden und mit Ausarbeitung einer Betriebsanweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren konsequenter Beachtung ausreichende Vorsorge gegen Gesundheitsgefährdungen getroffen wird.
Durch das Vorhaben werden die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert. Die Erweiterung soll nach Angabe des Unternehmens voraussichtlich im III. Quartal 2008 in Betrieb genommen werden.
Genehmigt wurde die bauliche Erweiterung der bestehenden Montagehalle, so dass auf einer Gesamtfläche von ca. 4.360 m² ein sogenannter Finger zusätzlich angebaut und ein bereits vorhandener Finger erweitert werden darf. Diese Erweiterung ist für das Leipziger BMW – Werk Voraussetzung, um die Umstellung Montagetechnologie von Kettenförderbändern auf die sogenannte Schubplattentechnik vornehmen zu können. Mit dieser Umstellung werden sowohl eine Taktzeitverkürzung als auch ergonomisch günstigere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter erreicht. Weiterhin wird die Produktion weiterer Fahrzeugtypen gleicher Baureihe ermöglicht.
Das Vorhaben führt zu keiner Erhöhung der Gesamtkapazität des Werkes von 195.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. von 650 Einheiten pro Tag als auch zu keiner Kapazitätssteigerung der Rohkarossenfertigung von 216.000 Stück pro Jahr.
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurde das Unternehmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Immissionsschutzrechtes, des Abfallrechtes, des Arbeitsschutzrechtes und des Bauordnungsrechtes verpflichtet. So ist zu gewährleisten, dass Nachteile bzw. Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vermieden werden und mit Ausarbeitung einer Betriebsanweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren konsequenter Beachtung ausreichende Vorsorge gegen Gesundheitsgefährdungen getroffen wird.
Durch das Vorhaben werden die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert. Die Erweiterung soll nach Angabe des Unternehmens voraussichtlich im III. Quartal 2008 in Betrieb genommen werden.