Medieninformationen 2007 [LDL]
[126/2007 - 05.12.2007]
Regierungspräsidium gestattet Erweiterung des Karosseriebaus am Leipziger BMW – Standort
Das Regierungspräsidium Leipzig hat der Firma BMW AG, Werk Leipzig am 04.12.2007 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Karosseriebaus am Standort des Werkes in Leipzig erteilt. Damit kann die bauliche Erweiterung des bestehenden Karosseriebaus durch eine Fertigungs- und Logistikhalle auf einer Gesamtfläche von ca. 7.100 m² erfolgen.
Die Erweiterung des Karosseriebaus, welche der Produktionserweiterung um einen weiteren Fahrzeugtyp dient, erfolgt sowohl unter Beibehaltung der Gesamtkapazität des Werkes von 195.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. von 650 Einheiten pro Tag als auch unter Beibehaltung der Kapazität der Rohkarossenfertigung von 216.000 Stück pro Jahr.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden durchgeführt. Zur Einhaltung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht auferlegt, deren Einhaltung gleichfalls durch die zuständigen Fachbehörden überwacht wird. So ist durch das Unternehmen unter anderem zu gewährleisten, dass die Gesamtheit aller Schallquellen nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Immissionswerte führt. Zur Sicherung wurde aufgenommen, dass alle Änderungen in der Planung bzw. Ausführung nach diesem Kriterium schalltechnisch zu prüfen und notwendige Schallschutzmaßnahmen festzulegen sind.
Insgesamt werden mit der Baumaßnahme Neuinvestitionen von ca. 11 Millionen Euro getätigt.
Die Erweiterung soll nach Angabe des Unternehmens voraussichtlich im III. Quartal 2009 in Betrieb genommen werden.
Die Erweiterung des Karosseriebaus, welche der Produktionserweiterung um einen weiteren Fahrzeugtyp dient, erfolgt sowohl unter Beibehaltung der Gesamtkapazität des Werkes von 195.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. von 650 Einheiten pro Tag als auch unter Beibehaltung der Kapazität der Rohkarossenfertigung von 216.000 Stück pro Jahr.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden durchgeführt. Zur Einhaltung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht auferlegt, deren Einhaltung gleichfalls durch die zuständigen Fachbehörden überwacht wird. So ist durch das Unternehmen unter anderem zu gewährleisten, dass die Gesamtheit aller Schallquellen nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Immissionswerte führt. Zur Sicherung wurde aufgenommen, dass alle Änderungen in der Planung bzw. Ausführung nach diesem Kriterium schalltechnisch zu prüfen und notwendige Schallschutzmaßnahmen festzulegen sind.
Insgesamt werden mit der Baumaßnahme Neuinvestitionen von ca. 11 Millionen Euro getätigt.
Die Erweiterung soll nach Angabe des Unternehmens voraussichtlich im III. Quartal 2009 in Betrieb genommen werden.