Medieninformationen 2007 [LDL]
[115/2007 - 07.11.2007]
Straßenbauämter haben Winterbereitschaft hergestellt
Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich auf kompliziertere Witterungsverhältnisse einstellen
„Der Straßenwinterdienst auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen des Regierungsbezirkes Leipzig ist für die bevorstehende Witterungsperiode personell, logistisch und technisch gesichert“, so das zusammenfassende Fazit des amtierenden Abteilungsleiters für Wirtschaft, Arbeit, Straßenbau und Verkehr beim Regierungspräsidium, Dr. Gerold Wiedner im Ergebnis durchgeführter Überprüfungen.
Der Straßenwinterdienst ist außerorts von den Bediensteten der Straßenbauverwaltung und zusätzlich gebundener Fremdtechnik auf insgesamt 2.828 km Straßennetz durchzuführen. Dafür stehen insgesamt 127 Räum- und Streufahrzeugen zur Verfügung.
Für den Winterdienst innerhalb der Städte und Gemeinden sind die Kommunen in Wahrnehmung kommunaler Reinigungsaufgaben eigenverantwortlich zuständig.
Die Bediensteten der Straßenmeistereien und die Kollegen der Fremdfirmen werden den Winterdienst umweltschonend ausführen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Witterungslage die Arbeit so aufnehmen, dass wichtige Straßen - das sind Straßen, die insbesondere vom überörtlichen Verkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden - bis 6 Uhr geräumt und gestreut sind. Für das übrige Straßennetz soll dies bis 8 Uhr erfolgen. Zudem ist die Befahrbarkeit auf diesen wichtigen Straßenabschnitten bis 22 Uhr und auf den übrigen Straßen bis 20 Uhr aufrecht zu erhalten.
An besonders zu Schneeverwehung neigenden Straßenabschnitten werden bzw. sind bereits insgesamt 93,180 km Schneeschutzzäune aufgestellt. An Steigungsstrecken stehen für die Selbsthilfe bei Havarien insgesamt 316 gefüllte Streusandkästen bereit.
Auch wenn die Verantwortlichen mit allen zur Verfügung stehenden Kräften ihren Beitrag zur Sicherung des Verkehrsablaufes unter winterlichen Wetterbedingungen leisten, kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass ein großer Teil der Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses bei den Verkehrsteilnehmern selbst liegt. Deshalb wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, sich hinreichend auf die bevorstehenden komplizierteren Witterungsverhältnisse einzustellen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Das gilt sowohl für die Ausstattung der Fahrzeuge als auch für das persönliche Fahrverhalten im Winter.
Der Straßenwinterdienst ist außerorts von den Bediensteten der Straßenbauverwaltung und zusätzlich gebundener Fremdtechnik auf insgesamt 2.828 km Straßennetz durchzuführen. Dafür stehen insgesamt 127 Räum- und Streufahrzeugen zur Verfügung.
Für den Winterdienst innerhalb der Städte und Gemeinden sind die Kommunen in Wahrnehmung kommunaler Reinigungsaufgaben eigenverantwortlich zuständig.
Die Bediensteten der Straßenmeistereien und die Kollegen der Fremdfirmen werden den Winterdienst umweltschonend ausführen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Witterungslage die Arbeit so aufnehmen, dass wichtige Straßen - das sind Straßen, die insbesondere vom überörtlichen Verkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden - bis 6 Uhr geräumt und gestreut sind. Für das übrige Straßennetz soll dies bis 8 Uhr erfolgen. Zudem ist die Befahrbarkeit auf diesen wichtigen Straßenabschnitten bis 22 Uhr und auf den übrigen Straßen bis 20 Uhr aufrecht zu erhalten.
An besonders zu Schneeverwehung neigenden Straßenabschnitten werden bzw. sind bereits insgesamt 93,180 km Schneeschutzzäune aufgestellt. An Steigungsstrecken stehen für die Selbsthilfe bei Havarien insgesamt 316 gefüllte Streusandkästen bereit.
Auch wenn die Verantwortlichen mit allen zur Verfügung stehenden Kräften ihren Beitrag zur Sicherung des Verkehrsablaufes unter winterlichen Wetterbedingungen leisten, kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass ein großer Teil der Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses bei den Verkehrsteilnehmern selbst liegt. Deshalb wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, sich hinreichend auf die bevorstehenden komplizierteren Witterungsverhältnisse einzustellen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Das gilt sowohl für die Ausstattung der Fahrzeuge als auch für das persönliche Fahrverhalten im Winter.